
Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt die Entscheidung des Bundesministers Alois Rainer das Amt der Bundestierschutzbeauftragten fortzuführen. Die BTK wünscht der vorgeschlagenen Kandidatin, der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher, bei Übernahme des Amtes eine erfolgreiche Hand für die bevorstehenden Entscheidungen und setzt auch künftig auf einen konstruktiven Dialog und einen wertschätzenden fachlichen Austausch.
BTK bietet Unterstützung an
„Notwendige Maßnahmen im Tierschutz – sowohl im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als auch bei Heim- und Hobbytieren – müssen weiterhin mit Nachdruck benannt und die Tierärzteschaft aktiv in die Gestaltung tierschutzrelevanter Themen eingebunden werden. Die BTK bietet hierfür ihre umfassende Expertise und Unterstützung ausdrücklich an“, betont BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.
Laut BTK sei eine klare Positionierung der Bundesregierung zur Nutztierhaltung und zu Tiertransporten dringend erforderlich. Landwirt*innen benötigten Planungssicherheit, um mehr Tierschutz in ihren Betrieben umsetzen zu können. Hierfür sollten unbedingt auch die bestehenden Lücken der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden. Nach wie vor würden gesetzliche Haltungsanforderungen für erwachsene Rinder, Mastputen, Wassergeflügel, Junghennen, Geflügelelterntiere und Bruderhähne fehlen, berichtet die BTK. Ein wichtiger Schritt sei außerdem die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stallsysteme. Die Erfahrungen der Praxis würden zeigen, dass selbst neu gebaute Ställe nach heutigen „Tierwohlkriterien“ häufig noch zu gesundheitlichen Problemen bei den Tieren führen. Laut BTK sei eine entsprechende Verordnungsermächtigung ist bereits im Tierschutzgesetz verankert und sollte nun zeitnah umgesetzt werden.
Videoüberwachung in Schlachtbetrieben
Mit großer Sorge blickt die BTK zudem auf die immer wieder dokumentierten Missstände bei der Schlachtung von Tieren. Die BTK sieht daher die verpflichtende Einführung von Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben – vom Abladen der Tiere bis zum vollständigen Entbluten – als notwendig an. Eine Differenzierung nach Betriebsgröße oder Schlachtzahlen sollte es dabei nicht geben, da Tierschutzkriterien am Einzeltier zu messen sind, so der BTK. Im Bereich Heim- und Hobbytiere gibt es dringenden Handlungsbedarf z. B. bezüglich der Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, des verpflichtenden Sachkundenachweises für Tierhaltende, der Regulierung des Onlinehandels mit Tieren sowie der Überarbeitung des § 11b Tierschutzgesetz („Qualzuchtparagraf“) zu einem wirksamen und vollziehbaren Verbot von Qualzuchten.
Um diese und weitere Maßnahmen wirksam umzusetzen zu können, spricht sich die BTK für die umfassende und zeitnahe Novellierung des Tierschutzgesetzes aus.
Quelle (nach Angaben von):
Amt der Bundestierschutzbeauftragten wird fortgeführt - Bundestierärztekammer betont Relevanz und Bedeutung für den Tierschutz (bundestieraerztekammer.de)
(IR)


