GOTGOT als Schutzinstrument für Tierhaltende

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist nach Ansicht der Bundestierärztekammer ein zentrales Schutzinstrument für Tierhaltende.

Professionelle tierärztliche Untersuchung und Beratung mit Röntgenaufnahme. Draufsicht von oben.
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Eine angemessene Vergütung ist Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen. (Symbolbild)

Mit Blick auf die bevorstehende Evaluation der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) warnt die Bundestierärztekammer (BTK) davor, die aktuelle Diskussion auf angeblich „zu hohe Tierarztrechnungen“ zu verkürzen. Anlass sind unter anderem kritische Stimmen aus dem Pferdesektor. Nach Ansicht der BTK greift eine solche Perspektive zu kurz und verkennt die grundlegende Funktion der GOT.

Verbindliche Rahmenbedingungen statt Preisbeliebigkeit

Die GOT dient nach Darstellung der BTK in erster Linie dem Schutz der Tierhaltenden. Sie sorgt für Transparenz, indem sie verbindliche Ober- und Untergrenzen für tierärztliche Leistungen festlegt. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Eine Abschaffung oder deutliche Schwächung der Gebührenordnung würde laut BTK nicht zu mehr Fairness führen, sondern zu weniger Verlässlichkeit und geringerem Verbraucherschutz. In mehreren europäischen Nachbarländern stoße das deutsche Modell mit einer festgelegten Gebührenobergrenze angesichts stark steigender Tierarztkosten – insbesondere im Notdienst – auf großes Interesse.

Wirtschaftliche Grundlage für tierärztliche Leistungen

Zugleich ermöglicht die GOT, dass tierärztliche Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können. Die letzte Novellierung im Jahr 2022 sei nach mehr als 20 Jahren ohne grundlegende Anpassung notwendig gewesen. Grundlage dafür war eine wissenschaftliche Bewertung im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die zuvor geltenden Gebühren nicht ausreichten, um Leistungen kostendeckend zu erbringen. Nach Angaben der BTK fiel selbst die Anpassung von 2022 noch moderat aus, da Kostensteigerungen etwa für Personal, Verwaltung, Dokumentation, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte und Entsorgung nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

Zentrale Bedeutung für Qualität und Tierwohl

„Die GOT ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden, sondern ein Schutzmechanismus für Qualität, Transparenz und Versorgungssicherheit“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Wer die Gebührenordnung abschaffen will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was Tierhaltende brauchen: unübersichtliche Preise, wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Praxen, eine schlechtere Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig sogar höhere Kosten für die Tierhaltenden selbst.“ Eine angemessene Vergütung sei Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen und in moderne Diagnostik investieren können. Nur so ließen sich Behandlungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen – ein Aspekt, der unmittelbar dem Tierwohl zugutekomme.

Herausforderungen im Notdienst

Bereits heute sei es vielerorts schwierig, den tierärztlichen Notdienst aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu gewinnen. Gerade in diesem Bereich zeige sich die Bedeutung eines verlässlichen Gebührenrahmens. Notfallversorgung bedeute Personalvorhaltung zu Nacht- und Wochenendzeiten, eine hohe organisatorische Belastung und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen Zuschläge sei der Notdienst für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel. Steigender finanzieller Druck könne zu reduzierten Dienstbereitschaften, weniger klinischen Angeboten und längeren Wegen im Ernstfall führen.

Weiterentwicklung statt Infragestellung

Die BTK spricht sich daher dafür aus, die GOT im Rahmen der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, ihren Kern jedoch nicht infrage zu stellen. Dazu zähle auch eine regelmäßige, idealerweise jährliche Anpassung der Gebührenhöhe. Planbare, schrittweise Anpassungen seien aus Sicht der Kammer besser geeignet, Tierhaltende zu schützen, als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen. Ziel bleibe eine nachvollziehbare Gebührenstruktur, die eine qualitativ hochwertige und dauerhaft flächendeckende tierärztliche Versorgung ermöglicht.

Quelle: Bundestierärztekammer e. V.

kcl