
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist in einer aktuellen Pressemitteilung auf erhebliche Risiken beim Einsatz bestimmter Zeckenschutzmittel bei Katzen hin. Insbesondere der Wirkstoff Permethrin, der in zahlreichen Tierarzneimitteln für Hunde enthalten ist, kann bei Katzen schwere Vergiftungen auslösen und im schlimmsten Fall tödlich sein.
Unterschiedliche Verträglichkeit bei Hund und Katze
Während Hunde permethrinhaltige Präparate in der Regel gut vertragen, reagieren Katzen hochgradig empfindlich auf den Wirkstoff. Hintergrund ist ein fehlendes Enzym, das für den Abbau von Permethrin notwendig wäre. Gelangt der Stoff in den Katzenorganismus, kann er daher nicht ausreichend verstoffwechselt werden.
Das BVL warnt ausdrücklich vor Fehlanwendungen, etwa wenn versehentlich ein für Hunde zugelassenes Präparat bei Katzen eingesetzt wird.
Risiken auch bei indirektem Kontakt
Gefährlich kann Permethrin für Katzen nicht nur bei direkter Anwendung sein. Auch ein unbeabsichtigter Kontakt sollte unbedingt vermieden werden, beispielsweise wenn Hunde und Katzen im selben Haushalt leben und das Hundemedikament noch nicht vollständig eingezogen ist. Darüber hinaus ist Vorsicht geboten bei permethrinhaltigen Insektenschutzmitteln, die zur Imprägnierung von Kleidung oder Textilien verwendet werden.
Typische Vergiftungssymptome
Zu den häufig beobachteten Anzeichen einer Permethrinvergiftung bei Katzen zählen unter anderem:
- Krämpfe und Lähmungserscheinungen
- starker Speichelfluss
- Erbrechen und Durchfall
- Atembeschwerden
Die Symptome können bereits wenige Minuten nach dem Kontakt auftreten, in manchen Fällen aber auch erst bis zu drei Tage später.
Sofortmaßnahmen und tierärztliche Behandlung
Kommt es zu einem unbeabsichtigten Kontakt einer Katze mit Permethrin, sollte umgehend eine Tierarztpraxis aufgesucht werden. Hilfreich ist es, das verwendete Präparat oder die Packungsbeilage vorzulegen. Als Erste-Hilfe-Maßnahme empfiehlt das BVL, die betroffene Hautstelle sofort mit Wasser und einem milden Shampoo abzuwaschen. Grundsätzlich gilt: Je früher eine tierärztliche Behandlung erfolgt, desto besser sind die Überlebenschancen für das Tier.
Meldung unerwünschter Ereignisse
Tierhalterinnen und Tierhalter sowie behandelnde Tierärztinnen und Tierärzte werden gebeten, entsprechende Vergiftungsfälle als unerwünschtes Ereignis (UE) an das BVL zu melden. Ziel ist es, mögliche Arzneimittelrisiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten. Entsprechende Meldeformulare stellt das BVL auf seiner Website zur Verfügung.
Sorgfältige Auswahl von Antiparasitika
Das BVL rät generell dazu, die Gebrauchsinformation von Tierarzneimitteln vor der Anwendung sorgfältig zu prüfen und insbesondere auf Warnhinweise zu achten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der gewählte Zeckenschutz für die jeweilige Tierart geeignet ist und keine Gefahr für die Gesundheit des Haustieres darstellt.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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