TierhaltungBau einer Vogelvoliere – rechtliche und bauliche Vorgaben

Egal ob in den eigenen vier Wänden, auf dem Balkon oder im Garten – vor dem Bau einer Volgevoliere sollten Genehmigungspflichten und Lärmschutz berücksichtigt werden.

Ein Papagei sitzt auf einem Ast in einer Voliere. Der Vogel hat grünes Gefieder und rotes Gefieder am Hals und Kopf. In der Voliere sind mehrere Äste quer durch die Luft.
K.Oborny/Thieme
Bundesweit leben in den Haushalten rund 3,2 Millionen Ziervögel. - Symbolbild

Zurzeit leben in 1,1 Millionen Haushalten Ziervögel wie Wellensittiche, Kanarienvögel oder Nymphensittiche. In 100.000 weiteren Haushalten werden aktuell Pläne geschmiedet, sich Vögel anzuschaffen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) e.V. Neben dem bekannten Vogelheim in der Wohnung bietet sich auch die Einrichtung einer Voliere an – im Haus, im Garten oder auf dem Balkon. Sie bietet viel Bewegungsfreiheit und natürliche Lichtverhältnisse und somit eine gute Grundlage für fröhliches Vogelgezwitscher. Eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Vogelhaltung ist eine sorgfältige Planung.

Ob Mietwohnung oder Eigentum – diese Dinge sollten vorher geklärt werden 

Bei der Frage, ob man einfach eine Voliere aufbauen darf, sind die Wohnverhältnisse entscheidend. Der auf das Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil erklärt dazu: „Wer zur Miete wohnt, benötigt in der Regel die Zustimmung des Vermieters, sobald es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Dazu zählt sowohl eine fest installierte Außenvoliere als auch eine große Innenvoliere, die in Decken und Wände verschraubt wird.“ Selbst eine mobile Voliere auf dem Balkon kann problematisch sein, wenn sie dauerhaft sichtbar ist. Denn dann darf der Vermieter sie untersagen, um das Erscheinungsbild der Fassade zu bewahren. „Vor Gericht wird immer der Einzelfall bewertet“, sagt Ackenheil und rät, sich im Vorfeld eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter einzuholen. 

Wer Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist, braucht in der Regel die Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft. Hausbesitzer*innen haben bezüglich der Erlaubnis dieser baulichen Veränderung hingegen keine grundsätzlichen Hindernisse.

Ist meine Voliere genehmigungspflichtig? 

Ob für eine Voliere im Garten eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von ihrer Größe, der Bauweise und nicht zuletzt auch vom jeweiligen Bundesland ab. Als grobe Faustregel gilt: Ist die Voliere fest im Boden verankert, überdacht und hat eine Grundfläche von über 10 Quadratmetern, kann eine Genehmigungspflicht bestehen. Dazu sollte man beim örtlichen Bauamt nachfragen. Kleinere, mobile Volieren sind hingegen meist genehmigungsfrei.

Präventive Maßnahmen gegen Lautstärke 

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) legt fest, welche Richtwerte bei der Lautstärke eingehalten werden müssen. In reinen Wohngebieten gelten demnach tagsüber maximal 50 Dezibel und nachts 35 Dezibel, die nur durch Geräuschspitzen übertroffen werden dürfen. 50 Dezibel entsprechen etwa dem natürlichen Vogelgezwitscher in der Natur oder leiser Musik. Somit liegt die Haltung von Ziervögeln in der Regel im erlaubten Bereich. Um Rücksicht auf ihr Umfeld zu nehmen, können Halter*innen bereits bei der Planung ihrer Voliere Maßnahmen treffen, um den Lärmpegel später einzudämmen:

  • Standort: Die Voliere sollte nicht direkt am Nachbarbalkon oder unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen.
  • Lärm- und Sichtschutz: Hecken, Trennwände oder Lärmschutzplatten dämpfen Geräusche.
  • Bauweise: Teilweise geschlossene Volieren helfen dabei, den Schall weniger nach außen dringen zu lassen.
  • Innenraum: Mit schallschluckenden Materialien kann der Innenraum optimiert werden.
  • Tagesstruktur und Beschäftigung: Feste Routinen und Beschäftigung beugen Langeweile vor, die sich in lautem Verhalten der Vögel äußern kann.

Fazit

Wer seinen Vögeln mit einer Voliere ein vielfältiges Zuhause schaffen möchte, sollte sich im Vorfeld genau zu den örtlichen Bedingungen informieren und bei Bedarf Rücksprache mit den Vermieter*innen oder der Eigentümergemeinschaft halten. Nach sorgfältiger und rücksichtsvoller Planung kann dann schon bald fröhliches Vogelgezwitscher ertönen. 

Quelle (nach Angaben von):
Vogelvoliere: Gut geplant ist halb gebaut - Genehmigungspflichten und Lärmschutz berücksichtigen (ivh-online.de)

(IR)