
Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU über die erste EU-weit geltende Gesetzgebung zum Wohlergehen von Hunden und Katzen. Diese soll die Behandlung der Tiere bei Zucht, Verkauf oder Adoption in der EU deutlich verbessern. Die neuen Maßnahmen sollen außerdem dazu beitragen, den illegalen Handel innerhalb der EU einzudämmen.
Was soll geändert werden?
Nach Annahme und Umsetzung soll die Gesetzgebung sicherstellen, dass:
- einheitliche Tierschutzstandards in der gesamten EU gelten, wenn es um Zucht, Unterbringung und Pflege von Hunden und Katzen in professionellen Einrichtungen geht. Beispielsweise müssen Züchter*innen, Verkäufer*innen und Tierheime Hunden Zugang zu Außenbereichen gewähren und dürfen Hunde und Katzen nicht in Behältern halten. Außerdem werden Mindestflächen für Züchter*innen und Verkäufer*innen festgelegt.
- tierbetreuende Personen in Zucht-, Verkaufseinrichtungen oder Tierheimen über ausreichende Kompetenz zur Versorgung von Hunden und Katzen verfügen müssen. Mindestens eine Betreuungsperson pro Einrichtung muss eine spezifische, von den zuständigen Behörden anerkannte Schulung absolvieren.
- verantwortungsvolle Tierhaltung gefördert wird, unter anderem durch Warnhinweise bei Online-Werbung.
- Hunde und Katzen mit extremen körperlichen Merkmalen aufgrund der negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlergehen von der Zucht sowie von der Präsentation bei Ausstellungen und Wettbewerben ausgeschlossen werden.
- Rückverfolgbarkeitsanforderungen gelten, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung schwerer Betrugsfälle auf dem Hunde- und Katzenmarkt zu unterstützen. Für alle Hunde und Katzen werden Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung vorgeschrieben. In einer ersten Phase gilt dies für jedes auf den Markt gebrachte Tier. Nach einer Übergangsfrist müssen auch alle übrigen Tierhalter*innen ihre Hunde oder Katzen nachkennzeichnen und registrieren lassen, falls dies noch nicht erfolgt ist. Damit sollen Schlupflöcher geschlossen werden, da illegale Händler*innen sich häufig als Privatpersonen ausgeben.
- ein System eingerichtet wird, das potenzielle Käufer*innen eine Prüfung von Onlinehändler*innen ermöglicht, um sie vor Betrug zu schützen.
Weiteres Vorgehen
Die neue Verordnung muss formal vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen werden. Sie wird im Laufe des Jahres 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann 2 Jahre später in Kraft (mit Ausnahme bestimmter Bestimmungen, die Übergangsfristen unterliegen).
Quellen (nach Angaben von):
Commission welcomes provisional agreement on new rules to improve welfare of dogs and cats
(JD)


