
Besonders für den nachtaktiven Igel stellt der nächtliche Betrieb von Mährobotern eine große Gefahr da [1, 2]. Da Igel vor Robotern nicht unbedingt fliehen, sondern auch neugierig sind und ihm sich stellen oder sich einfach zusammenrollen, droht die Gefahr, dass sie überfahren und damit schwer verletzt werden können. Wie allgemein bekannt, gilt der Igel in Europa schon seit längerem gefährdet. Um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, wurde er 2024 von der Weltnaturschutzunion zum Tier des Jahres ernannt.
Seit einiger Zeit reagieren Städte und Kommunen nun auf diesen Umstand und haben ein Verbot zum nächtlichen Betrieb von Mährobotern ausgesprochen. So hat bereits im Oktober 2024 die Stadt Köln eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang im gesamten Stadtgebiet verbietet. Ausnahmen sind nur nach Antrag möglich, wenn keine Gefahr für Tiere besteht.
Der Kreis Wesel (März 2025), der Kreis Mettmann (Mai 2025) sowie die Städte Chemnitz (Juni 25), Erfurt und Dortmund (Juli 2025) zogen nach. Hier ist man sich einig, dass die bisherigen technischen Einrichtungen an den Geräten nicht ausreichen, um die Tiere zu schützen [3-7]. Erfurt geht so weit, dass Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden können. Dies gilt für alle Flächen innerhalb des Stadtgebiets [6].


