
Nach den neuen, zum 01.01.2026 in Kraft tretenden Änderungen der Leistungsprüfungs- und Ausbildungsprüfungsordnung verschärft die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) den Strafrahmen bei Tierschutzverstößen deutlich. Sie zielt dabei darauf ab, klarer auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und unreiterliches Verhalten vorzugehen.
So ist es ganz im Sinne von FN-Präsident Prof. Dr. Martin Richenhagen, der Tierwohl als Grundlage des Pferdesports definiert und durch spürbare Konsequenzen zum Ausdruck bringen will, dass Tierwohl zu keiner Zeit verhandelbar ist.
Dementsprechend wird der Strafrahmen gleich in mehreren Punkten erweitert und die Strafzumessung angepasst, um eine einheitliche wie transparente Ahndung von Verstößen zu ermöglichen. Die maximale Geldbuße wird demnach auf 50.000 Euro angehoben. Wird ein Bußgeld von mindestens 5000 Euro fällig, wird die Hälfte des Betrags für den Tierschutz bei Pferden verwendet werden müssen. Besteht die Gefahr, die Gesundheit eines Pferdes erheblich zu beeinträchtigen, wird nicht nur eine Geldbuße, sondern auch eine Sperre von min. 12 Monaten verhängt. Dies bedeutet eine Anhebung der Sperrfrist um 6 Monate.
Der Entschluss, den Strafrahmen anzupassen und damit deutlich zu erhöhen, ging auf Empfehlung der FN-Rechtskommission einher. Dies soll laut Aussage der FN erst der Beginn, nicht der Schlusspunkt für die Umsetzung von mehr Tierschutz im Pferdesport sein.
Quelle (nach Angaben von):
FN verschärft Strafrahmen bei Tierschutzverstößen (pferd-aktuell.de)


