
Der Deutsche Bundestag hat dem von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) beschlossen. Voraussichtlich kann das Gesetz noch vor Beginn der diesjährigen Weidesaison in Kraft treten. Damit soll der Schutz von Weidetieren verbessert und der präventive Herdenschutz gestärkt werden. Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist, – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.
Statement des Bundesministers
Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: "Vielerorts ist die Bedrohung der Weidetiere durch den Wolf bittere Realität. Das wurde in den letzten Wochen durch Berichte über zahlreiche Risse schmerzhaft deutlich. Für Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz bringt Rechtssicherheit und klare, praktikable Regeln. Diese Bundesregierung hat schnell gehandelt, wie versprochen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Bis zum Almauftrieb ist der Wolf im Jagdgesetz – das ist mein Ziel. Auch dort, wo Zäune und Herdenschutzhunde an ihre Grenzen kommen, kann bald zielgenau gehandelt werden, wie beispielsweise in der alpinen Region."
Die Regelungen im Einzelnen
- Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit vom 01.07. bis 31.10. vorgesehen.
- Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
- Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme von Wölfen sicherzustellen.
- Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Diese Regelungen werden überprüft, um Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
- Bericht an den Bundestag: Nach 5 Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
- Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
Zudem soll ein Runder Tisch "Wald/Wild" eingerichtet werden, bei dem BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen wollen.
Meldung vom 18.12.2025, zuletzt aktualisiert am 10.03.2026.
Quellen (nach Angaben von):
Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (bmleh.de)
Ausschuss stimmt für Jagdbarkeit des Wolfes (bundestag.de)
Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (bmleh.de)
Koalition erzielt Einigung: Die Jagd auf den Wolf beginnt (agrarheute.com)
(IR)


