TierschutzZum Wohlergehen von Hund und Katze – Abstimmung im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament entscheidet über die EU‑Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen. Chip‑ & Registrierungspflicht sollen illegalen Handel eindämmen.

Symbolisch werden die Silhouetten von Hund und Katze auf der flachen Hand gehalten. Schützend wird die rechte Hand über den beiden Silhouetten gehalten. Die Bluse der Person ist rot und beide Hände mit den Silhouetten werden auf Höhe des Bauchnabels gehalten.
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EU-Parlament beschließt Verordnung zum stärkeren Schutz von Hund und Katze – Symbolbild

Der Deutsche Tierschutzbund, der den Prozess in den vergangenen zweieinhalb Jahren intensiv begleitet hat, begrüßt die Verordnung als einen „Meilenstein für den Tierschutz in Europa“. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, unter anderem konkrete Anforderungen zu Haltung, Zucht und Handel von Hunden und Katzen einzuführen. Die Verordnung soll in zwei Jahren in Kraft treten.

„Wir freuen uns sehr, dass die Europäische Union diesen historischen Schritt für den Tierschutz geht. Die Verordnung bietet erstmals einen EU-weiten gesetzlichen Rahmen, um Hunde und Katzen besser zu schützen und den illegalen Heimtierhandel einzudämmen“, kommentiert Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes und Board-Member des europäischen Tierschutz-Dachverbands Eurogroup for Animals.

Chippflicht und verpflichtende Registrierung sollen kommen

Dass alle Katzen und Hunde zukünftig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie FINDEFIX registriert werden müssen, gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der Verordnung. Diese Maßnahme soll den illegalen Tierhandel und das Aussetzen von Tieren erschweren. Zugleich erleichtert sie die Rückführung von entlaufenen Tieren. Dies schützt die Tiere und entlastet zugleich die Tierheime. Auch, wenn es fragwürdig ist, dass private Tierhalter ihre Hunde erst nach einer langen Übergangszeit von zehn Jahren bzw. Katzen nach 15 Jahren verpflichtend kennzeichnen lassen und registrieren müssen, wertet der Deutsche Tierschutzbund dies als großen Erfolg.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verordnung sind Vorgaben für die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Diese bleiben relativ unkonkret, sollen jedoch künftig über weitere Verordnungen reguliert werden. Positiv zu werten ist auch, dass konkrete Haltungs- und Zuchtvorgaben dazu führen, dass diese auch von sogenannten „Welpenfarmen“ (puppy mills) befolgt werden müssen.

Tierschutzbund kritisiert Schlupflöcher und Ausnahmen

Kritisch sieht der Deutsche Tierschutzbund, dass manche der vorgesehenen Regularien für Züchter erst ab dem dritten Wurf gelten – ein Schlupfloch für unseriöse Züchter. Auch, dass Ausnahmen für Diensthunde möglich sind und Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben nicht unter die Verordnung fallen, ist unverständlich. „Alle Tiere haben ein Recht auf Schutz“, betont der Tierschutzbund.

Quelle: 
Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund e.V. (28.4.2026) 
(https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/eu-parlament-stimmt-fuer-cats-and-dogs-verordnung/)