RechtsfrageTeilen von Praxisräumen: Was ist zu beachten?

Gemeinsame Nutzung ja – aber nur mit klaren Regeln zu Organisation, Abrechnung und Datenschutz.

Grafik, die eine tierärztliche Gemeinschaftspraxis im Empfangsbereich zeigt. Rechts ist eine Tür zum Behandlungsraum des Tierarztes.
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Empfangsbereich einer tierärztlichen Gemeinschaftspraxis - Symbolbild

Dürfen wir unsere Praxisräume mit einem Tierphysiotherapeuten teilen? Ein Tierphysiotherapeut möchte unsere Praxisräume mit uns gemeinsam nutzen, dies beinhaltet zum einen die Räumlichkeiten, aber auch Anmeldung, Terminservice und Telefon. Müssen wir dafür bestimmte Vorgaben einhalten, etwa bei der Trennung der Bereiche und der Aktenaufbewahrung? Und ist es wichtig, wie viele Stunden der Physiotherapeut in den Räumen arbeitet?

Grundsätzlich ist eine solche Kooperation in der Praxis problemlos möglich, solange eine klare Trennung des tierärztlichen und des tierphysiotherapeutischen Bereichs erfolgt. Sowohl der Tierarzt als auch der Tierphysiotherapeut führen bei einer solcher Kooperation jeweils ihre eigene Praxis mit eigener Patientenkartei und Abrechnung. Zudem müssen der tierärztliche und der tierphysiotherapeutische Bereich über eine eigene Telefonnummer und E-Mail-Adresse verfügen.

Warum ist eine klare Trennung wichtig?

Die klare Trennung des tierärztlichen Bereiches vom tierphysiotherapeutischen Bereich ist insbesondere für haftungsrechtliche Fragen relevant. Dies muss für den Tierhaltenden ersichtlich sein. Bei der Form einer losen Kooperation haften der Tierarzt sowie der Tierphysiotherapeut nur für das eigene Handeln.

Erfolgt keine klare Trennung, kann die Kooperation als Scheingesellschaft angesehen werden, sodass im Haftungsfall der Tierarzt und ebenfalls der Tierphysiotherapeut gemeinsam in Anspruch genommen werden könnten.

Was muss noch beachtet werden?

Jeder Bereich muss zwingend seine Leistungen getrennt mit den Tierhaltenden abrechnen, selbst wenn eine gemeinsame Bürokraft für die Abrechnungen genutzt wird. Zusätzlich muss für den tierärztlichen Bereich sichergestellt werden, dass der Tierphysiotherapeut keinen Zugriff auf die tierärztliche Hausapotheke hat.

An wie vielen Stunden der Tierphysiotherapeut in den gemeinsam genutzten Räumen tätig wird, ist ihnen überlassen, da diese die Praxis eigenständig führen.

Quelle:
Kranepuhl B. Teilen von Praxisräumen: Was ist zu beachten? kleintier.konkret 2026; 29(02): 55 DOI: 10.1055/a-2800-1778

(AJ)