RechtsfrageTerminabsage – Wann kann ich eine Rechnung stellen?

Termine werden mehrfach kurzfristig abgesagt, gibt es ein Ausfallhonorar? Diese Frage wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich behandelt.

Quelle: Thieme Gruppe

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Diepholz kann eine Praxis bei aufwendigen Behandlungen eventuell ein Ausfallhonorar berechnen, wenn der Termin nicht wahrgenommen oder zu kurzfristig abgesagt wird (Amtsgericht Diepholz 2011, Az.: 2 C92/11). 

Es gab aber auch andere Entscheidungen: Das Landgericht Berlin stellte bereits 2005 fest, dass pauschale Ausfallhonorare im Anmeldeformular unzulässig sind. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bremen dürfen Patient*innen vereinbarte Termine sogar jederzeit folgenlos absagen (Landgericht Berlin, 55 S310/04; Amtsgericht Bremen, 9 C0566/11).

Somit kann bei einer Bestellpraxis und einer zeitaufwendigen Behandlung ein Ausfallhonorar anfallen. Der Arzt ist jedoch verpflichtet, den entstandenen Schaden gering zu halten. Kann er in dieser Zeit andere Patienten behandeln oder Verwaltungsaufgaben erledigen, sollte das Ausfallhonorar entsprechend geringer ausfallen. Kann der Arzt die Zeit auf diese Weise nicht nutzen und kann er dies nachweisen, steht ihm unter Umständen ein Ausfallhonorar in voller Höhe zu. Voraussetzung dafür ist jedoch in der Regel, dass eine ausdrückliche Vereinbarung im Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient vorliegt.

Ebenfalls muss dem Tierhalter die Möglichkeit eröffnet werden, seine Absage dem Tierarzt gegenüber zu erklären. Kann dieser sich ausreichend entlasten, kann der Tierarzt in diesem Falle kein Ausfallhonorar verlangen.

Jürgen Althaus ist Fachanwalt für Sozialrecht und Gründer sowie Inhaber der auf Tierarztrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Althaus – tiermedrecht in Münster.

Sein Originalartikel "Ein OP-Termin wird zum zweiten Mal kurzfristig abgesagt. Kann ich hier eine Rechnung für meinen Ausfall stellen?erschien in der Kleintier Konkret.