RechtsfrageWhatsApp im Praxisalltag – Was gilt es zu beachten?

Oft wünschen Tierhalter*innen sich eine Kommunikation über WhatsApp. Doch ist die Nutzung von Messengerdiensten überhaupt erlaubt und worauf muss geachtet werden? 

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Ein Arzt hält mit der linken Hand ein schwarzes Smartphone. Mit dem Zeigefinger der rechten Hand bedient er das Handy. Er trägt einen weißen Kittel und darunter ein hellblaues Hemd mit dunkelblauer Krawatte. Um seinen Hals hängt ein Stethoskop.
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Bei der Nutzung von Messengerdiensten sollten die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. - Symbolbild

Viele Tierhalter wünschen sich eine Kommunikation über WhatsApp, um Termine einfacher zu vereinbaren oder Fragen zum Patienten schnell zu klären. Ist die Nutzung von Messengerdiensten grundsätzlich erlaubt oder gibt es beispielsweise datenschutztechnische Gründe, die dies verbieten? Und falls speziell WhatsApp nicht erlaubt ist, gibt es Alternativen?“

Die Verwendung von Messengerdiensten zur Kommunikation mit den Tierhaltern ist grundsätzlich erlaubt. Hierbei ist jedoch eine Reihe datenschutzrechtlicher Vorgaben einzuhalten.

WhatsApp Business

Zunächst ist der reguläre WhatsApp Messenger für die Kommunikation mit den Tierhaltern ungeeignet. Unabhängig von der datenschutzrechtlichen Problematik verbieten die Dienstbedingungen von WhatsApp die „nicht-private Nutzung des Dienstes“. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2018 mit WhatsApp Business ein eigener Dienst für Unternehmen geschaffen. Die Nutzung erfolgt z. B. über die kostenlose WhatsApp Business App, die mit einer Handynummer verknüpft sein muss.

Um diesen Dienst rechtskonform zu nutzen, sollten einige Punkte beachtet werden.

Impressumspflicht

Zunächst ist der Tierarzt verpflichtet, den Tierhaltern bestimmte Pflichtangaben bereitzuhalten. Gemeint ist damit die Impressumspflicht aus § 5 DDG . Diese Pflicht kann im Rahmen der Unternehmensbeschreibung erfüllt werden, auch wenn WhatsApp Business dazu kein eigenes Datenfeld zur Verfügung stellt. In der Unternehmensbeschreibung kann jedoch eine entsprechende Verlinkung auf das Impressum der bereits bestehenden Homepage erfolgen.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Weiterhin müssen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß der Artikel 13 und 14 DSGVO eingehalten werden. Diesbezüglich sollten, wenn eine Kommunikation über WhatsApp erfolgen soll, die bestehenden Datenschutzerklärungen hinsichtlich einer Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp ergänzt werden. In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls der Tierhalter informiert werden, dass und v. a. zu welchen Zwecken seine Daten verarbeitet werden, mithin dass die Erhebung und Verarbeitung der Mobilfunknummer zum Zwecke der schnellen und unkomplizierten Kommunikation (z. B. für Impferinnerungen usw.) erfolgt. Bei Altkunden, die bisher eine Einwilligungserklärung nicht abgegeben haben sollten, sollte vor der Kommunikation über WhatsApp beim nächsten Besuch in der Tierarztpraxis und/oder Tierklinik die Einwilligungserklärung eingeholt werden.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Da WhatsApp ebenfalls die personenbezogenen Daten verarbeitet, muss grundsätzlich ebenfalls ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung für Unternehmen abgeschlossen werden. Ein solcher wird jedoch bereits im Rahmen der Installation der WhatsApp Business App zwischen WhatsApp und dem Tierarzt vereinbart.

Im Ergebnis ist der DSGVO-konforme Einsatz von WhatsApp Business in der Praxis möglich, wobei der Tierarzt die Einhaltung der Vorschriften letztlich in der Hand hat.

Alternativen zu WhatsApp

Als Alternative zu WhatsApp gibt es z.B. Threema Work. Dabei erfolgt der Nachrichtenaustausch völlig anonym, also findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten statt. Eine Kommunikation mittels SMS zwischen Tierarzt und Tierhaltern ist ebenfalls möglich, wenn in der Datenschutzerklärung die Erhebung/Verarbeitung der Mobilfunknummer aufgehführt ist und den Tierhaltern der Zweck (schnelle Kommunikation, Übersendung von Impferinnerungen usw.) mitgeteilt worden ist.

Der Originalbeitrag zum Nachlesen:
Kranepuhl B. WhatsApp für die Kommunikation mit den Tierhaltern: Was gilt es zu beachten?. kleintier konkret 2025; 28(03): 55 - 55. doi:10.1055/a-2565-5253

(IR)

Benjamin Kranepuhl arbeitet in der Anwaltskanzlei Althaus, die auf Tiermedizin spezialisiert ist – tiermedrecht in Münster.

Der Originalartikel "WhatsApp für die Kommunikation mit den Tierhaltern: Was gilt es zu beachten?" erschien in der Kleintier konkret.