
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den Tierschutz stärken und bisherige Kontrolllücken schließen. Vorgesehen ist, tierschutzrelevante Abläufe in Schlachtbetrieben künftig per Video zu dokumentieren, um mögliche Verstöße transparenter zu machen und konsequenter zu verfolgen.
Fokus auf große Schlachtbetriebe
Die Pflicht zur Videoüberwachung soll vor allem größere Schlachtstätten betreffen. Nach Angaben des Ministeriums würden damit mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland erfasst. Bundesminister Alois Rainer bezeichnet die Kameras als wirksames Instrument zur Verbesserung des Tierschutzes:
„In Zukunft wird die Schlachtung in allen großen Betrieben per Video aufgezeichnet. Das sind mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland. Damit schließen wir einen blinden Fleck. Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent.“
Ausnahmen für kleinere Betriebe
Kleinere Schlachtbetriebe sollen von der generellen Verpflichtung ausgenommen werden. Der Entwurf definiert Schwellenwerte ab jährlich 1.000 Großvieheinheiten – etwa 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine – oder 150.000 Tiere bei Geflügel oder Kaninchen. Hintergrund ist laut Gesetzentwurf, dass sich Videoüberwachung in größeren Betrieben effizienter umsetzen lässt und der organisatorische Aufwand dort in Relation zur Betriebsgröße geringer ist.
Anordnung bei Verdachtsfällen möglich
Unabhängig von der Betriebsgröße behalten die Länder die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten für Tierschutzverstöße eine Videoüberwachung anzuordnen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kontrollen gezielt dort erfolgen können, wo sie erforderlich sind. Auch Minister Rainer betont diesen Ansatz und erklärt, dass für kleinere Betriebe Ausnahmen vorgesehen seien, „um sie nicht unverhältnismäßig zu belasten“, gleichzeitig aber eine Überwachung im Verdachtsfall möglich bleibe.
Mit dem Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
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