TFANeuer Gehaltstarifvertrag für TFA ab 1. Mai 2026

Ab 1. Mai 2026 steigen Tarifgehälter sowie Ausbildungsvergütungen für TFA in zwei Stufen.

Tarifverträge – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch neben Paragraf und Waage
MQ-Illustrations - stock.adobe.com
„Gut ausgebildete und engagierte Tiermedizinische Fachangestellte sind für erfolgreiche Tierarztpraxen unverzichtbar." (bpt)

Für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) gilt ab dem 1. Mai 2026 ein neuer Gehaltstarifvertrag. Darauf haben sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) am 9. April 2026 in Frankfurt am Main verständigt. Vorausgegangen waren drei Verhandlungsrunden.

Über die Laufzeit von 18 Monaten erhöhen sich die Tarifgehälter insgesamt um durchschnittlich 3,08 Prozent. Die Anhebung erfolgt in zwei Stufen: Die erste Gehaltssteigerung greift zum 1. Mai 2026, eine weitere folgt zum 1. Januar 2027.

Einmalzahlung für mehrere Tarifgruppen

Zusätzlich zu den laufenden Gehaltsanpassungen erhalten TFA der Tarifgruppen I bis IV mit dem Junigehalt 2026 eine einmalige Zahlung. Diese beträgt 230,00 Euro brutto.

Höhere Ausbildungsvergütungen ab dem Ausbildungsjahr 2026/2027

Auch die Vergütung für Auszubildende wird angehoben. Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2026/2027 – je nach Bundesland zum Ende der Sommerferien – steigen die tariflichen Ausbildungsvergütungen auf:

  • 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr

Stimmen der Tarifpartner

bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder betont die Bedeutung der Einigung für die Praxen:
„Gut ausgebildete und engagierte Tiermedizinische Fachangestellte sind für erfolgreiche Tierarztpraxen unverzichtbar. Der jetzt gefundene Tarifkompromiss macht das nicht nur deutlich, sondern ermöglicht den Praxen und Kliniken, dass diese wertvollen Arbeitsplätze auch in wirtschaftlich unruhigen Zeiten erhalten bleiben.“

Auch vmf-Vertreterin Katrin Hammermann hebt den Kompromisscharakter hervor:
„Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und die Evaluierung der GOT haben die Tarifpartner einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der den Tierarztpraxen und -kliniken Planungssicherheit gibt.“

Tarifvertrag exklusiv für Mitglieder

Der neue Gehaltstarifvertrag wird ausschließlich Mitgliedern des vmf und des bpt zur Verfügung gestellt.

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V.
kcl