NachrichtenKatzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein startet am 1. Juli

Schleswig-Holstein führt erstmals eine landesweite Katzenschutzverordnung ein, um das Leid von Straßenkatzen zu reduzieren.

Bild einer Straßenkatze
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Kern der Verordnung sind eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. (Symbolbild)

Schleswig-Holstein führt zum 1. Juli 2026 eine landesweite Katzenschutzverordnung ein. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband begrüßen diesen Schritt. Erstmals gelten damit im gesamten Bundesland einheitliche Vorschriften, die das Leid von Straßenkatzen reduzieren und Tierheime entlasten sollen.

Einheitliche Regeln für Freigängerkatzen

Kern der Verordnung sind eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. In Kombination mit landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen sollen diese Maßnahmen die unkontrollierte Vermehrung eindämmen und so langfristig zu einer Entlastung der Tierheime beitragen.

„Historischer Erfolg“ nach langjährigem Engagement

„Für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein ist dies ein historischer Erfolg“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein. „Gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen haben wir seit etwa 15 Jahren für eine landesweite Katzenschutzverordnung gekämpft. Umso größer ist die Freude darüber, dass diese nun umgesetzt wird. Wir sind optimistisch, dass die Verordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zusammen mit den landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen ihre Wirkung entfalten wird. Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten.“

Vorbildfunktion für andere Bundesländer

Der Deutsche Tierschutzbund sieht in der Regelung eine Signalwirkung über Schleswig-Holstein hinaus. „Als erstes Flächenland mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung übernimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle. Wir hoffen, dass andere Bundesländer und insbesondere der Bund die Signalwirkung erkennen und diesem Beispiel folgen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und stellt klar: „Das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland könnte die Bundesregierung leicht durch eine flächendeckende, bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eindämmen.“

Schnelle Umsetzung nach politischem Beschluss

Ein erster Vorstoß für eine landesweite Verordnung war 2023 noch gescheitert. Die angespannte Lage in vielen Tierheimen verdeutlichte jedoch den Handlungsbedarf. Nach dem einstimmigen Landtagsbeschluss im Jahr 2025 wurde die Verordnung zügig umgesetzt: Zwischen Beschluss und Inkrafttreten lag nur etwas mehr als ein Jahr.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V. KatzenreportJedes Katzenleben zählt
kcl
 

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