
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Hundehalter in Österreich ihre Sachkunde nachweisen. Für die Haltung von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienarten gilt eine entsprechende Verpflichtung bereits seit längerem. Der Deutsche Tierschutzbund nimmt die Neuregelung zum Anlass, auch für Deutschland einen verpflichtenden theoretischen Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Haustieres zu fordern.
Tierschutzbund fordert bundesweite Regelung
Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes entstehen Probleme in der Heimtierhaltung häufig durch fehlendes Wissen der Halter. Dies könne zu Tierleid, Überforderung sowie zur späteren Abgabe von Tieren an Tierheime führen. Deshalb sollten grundlegende Kenntnisse über Haltung, Ernährung, Verhalten und Kommunikation einer Tierart bereits vor Kauf oder Adoption vermittelt und überprüft werden.
„Tierhalter sollten sich bereits vor der Anschaffung mit den Bedürfnissen und dem Verhalten eines Tieres sowie den anfallenden Kosten auseinandersetzen“, erklärt Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Unterschiedliche Vorgaben in Deutschland
Während Österreich einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis einführt, existieren in Deutschland lediglich einzelne Regelungen auf Landesebene. So ist ein Sachkundenachweis in manchen Bundesländern für die Haltung bestimmter als gefährlich eingestufter Tiere wie Giftschlangen erforderlich. Bei Hunden wird ein Nachweis häufig für Tiere verlangt, die aufgrund ihrer Rasse als potenziell gefährlich gelten.
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt diese rassebezogene Einstufung ab. Nach Angaben des Verbandes hängt die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner Rasse ab. Ersthundehalter müssen derzeit nur in Niedersachsen und künftig auch in Bremen einen Hundeführerschein mit theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Die praktische Prüfung bewertet der Tierschutzbund wegen des hohen Verwaltungsaufwands jedoch kritisch. Sie sollte aus Sicht der Organisation nur bei auffällig gewordenen Hund-Halter-Gespannen zum Einsatz kommen.
Sachkunde soll Tierleid verhindern
Besonders bei Hunden könne ein Sachkundenachweis dazu beitragen, die Körpersprache der Tiere besser zu verstehen und einen tierschutzgerechten Umgang zu erlernen. Zudem vermittle er Wissen darüber, wie seriöse Züchter, Vermittlungsstellen oder Hundeschulen erkannt werden können.
„Gerade bei Hunden ist es mit Blick auf die Gefahrenprävention wichtig, dass Halter die Körpersprache ihrer Tiere verstehen und lernen, wie ein tierschutzgerechter Umgang aussieht. Zudem sollte vermittelt werden, wie man seriöse Züchter, Vermittlungsstellen oder Hundeschulen erkennt“, sagt Hoth-Zimak.
Nach Einschätzung des Deutschen Tierschutzbundes profitieren jedoch nicht nur Hunde von einer besseren Vorbereitung ihrer Halter. Als Beispiele nennt die Organisation unkastrierte Freigängerkatzen, die zum Leid von Straßenkatzen beitragen können, sowie Kaninchen, Meerschweinchen und Wellensittiche, die häufig in zu kleinen Käfigen oder in Einzelhaltung gehalten werden. „Die Sachkundepflicht würde Leid verhindern und die Tierheime entlasten, weil weniger Tiere ausgesetzt oder abgegeben werden“, so Hoth-Zimak.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
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