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Neben Tierhalterhaftpflichtversicherung bieten Versicherungen auch Krankenvollversicherungen und Operationskostenversicherungen für Hunde, Katzen, Pferde und kleine Heimtiere an. Eine solche Tierkrankenversicherung ist mit den Krankenversicherungen für Menschen vergleichbar und bietet den Vorteil, Tierhalter*innen vor unvorhersehbaren Tierarztkosten zu schützen. Je nach Tarif werden tierärztliche ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Operationen und Vorsorgemaßnahmen in einem festgelegten Rahmen erstattet.
Eine Operationskostenversicherung deckt im Wesentlichen die Kosten für operative Eingriffe sowie die Diagnose- und Nachsorgekosten.
Vorteile einer Krankenversicherung
Der Abschluss einer solchen Krankenversicherungen für das Haustier kann einige Vorteile mit sich bringen. Zum einen werden die Kosten von Behandlungen für Tierhalter*innen kalkulierbarer, denn nicht nur die Kosten für alltägliche tierärztliche Leistungen werden berechenbar, sondern auch unvorhergesehene Ereignisse wie Operationen sind weniger bedrohlich. Außerdem werden durch den Rückhalt einer Versicherung, der Einsatz von moderner Diagnostik und Therapie ermöglicht, wo sonst aus finanziellen Gründen gegebenenfalls die günstigere Behandlungsmethode gewählt worden wäre. Durch das Angebot verschiedener Tarifvarianten, können Tierhalter*innen eine individuelle Absicherung wählen und so auf die benötigten Bedürfnisse eingehen.
Wahl der passenden Krankversicherung
Eine passende Krankenversicherung sollte gut ausgewählt werden, um die individuellen Bedürfnisse optimal abzudecken. Die Preise, sogenannte Prämien, der einzelnen Versicherungsverträge variieren sehr stark, etwa in Abhängigkeit von der Höhe der Selbstbeteiligung, dem Höchstbetrag, der jährlich erstattet wird, dem Höchstalter des Haustieres bei Eintritt in die Versicherung etc.
Beim Abschluss einer Versicherung sollte beachtet werden, dass für bestimmte Erkrankungen und Operationen möglicherweise Wartezeiten angelegt sind. Die Wartezeiten können sehr unterschiedlich ausfallen. Daher sollten Tierhalter*innen vor dem Abschluss einer Versicherung kontrollieren, welche vertraglichen Wartezeiten angesetzt sind und ob davon auch Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel die Kostendeckung bei Unfällen.
Wartezeit
Die Wartezeit beschreibt den Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem Kosten für Leistungen übernommen werden.
Bei der Suche nach einer passenden Versicherung sollten Interessierte auch kontrollieren, ob Tarife mit Leistungsobergrenzen versehen sind. Hier sollte abgewägt werden, ob ein höherpreisiger Tarif auch langfristig teurer oder nicht sogar preiswerter ist, da in höheren Tarifen höhere oder sogar keine Leistungsgrenzen bestehen. Des Weiteren ist darauf zu achten, ob Jahresobergrenzen für die Diagnosen und Therapie einer einzigen Erkrankung bestehen, dies ist insbesondere bei chronischen Erkrankungen von Relevanz.
In vielen Verträgen wird eine sogenannte Selbstbeteiligung angegeben, hierdurch wird der Leistungsumfang um z. B. 20% des Rechnungsbetrages reduziert. Tierhalter*innen müssen in diesem Fall einen Teil der Rechnung übernehmen.
Ein weiterer Aspekt bei der Wahl einer passenden Versicherung ist die Frage, welche Leistungen nicht übernommen werden. Hier sollte insbesondere auf den Leistungsausschluss bei sog. alternativen Therapieverfahren und physiotherapeutischen Maßnahmen auch außerhalb tierärztlicher Einrichtungen geachtet werden. Auch der potenzielle Ausschluss der Diagnose und/oder Therapie angeborener Erkrankungen, wie zum Beispiel der Hüftgelenksdysplasie und/oder Ellenbogengelenksdysplasie, ist ein maßgebliches Kriterium.
Wer plant, mit seinem Tier im Ausland unterwegs zu sein, sollte kontrollieren, ob eine Kostendeckung auch im Ausland gilt und unter welchen Bedingungen.
Bundestierärztekammer befürwortet Tierkrankenversicherungen
Die Bundestierärztekammer hat sich 2019 klar für Tierkrankenversicherungen bei Hunden, Katzen und Heimtieren ausgesprochen und folgende Positionen im Versicherungsschutz empfohlen:
- freie Tierarztwahl
- Therapiefreiheit des Tierarztes
- Durchführung von regelmäßigen Prophylaxe-Maßnahmen wie Impfungen, Geriatrie-Screening und Gesundheitschecks, Operationen inklusive Nachsorge
- Kostenübernahme bis zum höchsten Satz der GOT, auch in Notfällen und außerhalb regulärer Sprechstunden
- Transparenz zu den vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Leistungen und Kriterien
Für gesunde Tiere ist der Neuabschluss einer Versicherung bis zu einem bestimmten Alter möglich, bei älteren Tieren ist gegebenenfalls eine individuelle Anfrage nötig. Das Abschließen einer Versicherung von vorerkrankten und älteren Tieren ist häufig schwieriger. In solchen Fällen behalten sich Versicherer vor, eine höhere Prämie zu verlangen, die Krankheit vom Versicherungsumfang auszuschließen oder einen Vertragsabschluss abzulehnen.
Grundsätzlich gilt, dass eine „kostengünstige“ Kombination der Tierkrankenversicherung mit anderen Versicherungsprodukten sehr skeptisch betrachtet werden sollte, insbesondere dann, wenn noch Versicherungsprodukte im „Vorteilspaket“ sind, die mit dem Tierwohl überhaupt nicht in Verbindung stehen.
Bestehende Verträge können sowohl vom Versicherer als auch von Versicherungsnehmer*innen ordentlich fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass aber auch außerordentliche Kündigungen möglich sind, beispielsweise nach dem Eintritt eines Leistungsfalls.
Checkliste für Tierhalter*innen
Kann der*die Tierärzt*in frei gewählt werden?
Besteht für den*die Tierärzt*in eine Therapiefreiheit?
Wird die Durchführung von regelmäßigen Prophylaxe-Maßnahmen (z.B. Impfungen, Geriatrie-Screening und Gesundheitschecks) übernommen?
Welche Operationen inklusive Nachsorge werden übernommen?
Werden auch Kosten bis zum höchsten Satz der GOT, auch in Notfällen und außerhalb regulärer Sprechstunden übernommen?
Sind die vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Leistungen und Kriterien transparent sichtbar?
Gibt es vertragliche Wartezeiten und falls ja, für welchen Zeitraum sind diese angesetzt?
Muss eine Selbstbeteiligung gezahlt werden und in welcher Höhe?
Werden die Kosten auch im Ausland übernommen?
Fazit
Liegt eine Tierkranken- und/oder Operationskostenversicherung vor, kann im Ernstfall die Entscheidung zu einer tierärztlichen Konsultation in lebensgefährlichen oder lebensentscheidenden Krankheitsfällen von den finanziellen Rahmenbedingungen der Tierhalter*innen abgekoppelt werden. Damit hat ein Großteil der Patienten Zugang zu zeitgemäß modernen, medizinischen Leistungen. Somit stellt ein gut etabliertes Versicherungssystem für alle Beteiligten eine gewinnbringende Situation dar. Die medizinische Versorgung des Patienten ist gesichert, Tierärzt*innen sind in der Wahl ihrer diagnostischen und therapeutischen Methoden (fast) frei und Tierbesitzer*innen haben eine gesicherte Finanzierungsmöglichkeit für die Tierarztkosten.
Der Originalbeitrag zum Nachlesen:
Rosin P. Tierkrankenversicherungen – welche Chancen und Vorteile bringen sie der Praxis?. team.konkret 2022; 18(04): 25 - 29. doi:10.1055/a-1922-0713
(IR)



