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„Muss ich mich als Tierarzt innerhalb der fachlichen „Leitplanken“ bewegen oder darf ich im Einzelfall auch davon abweichen? Welche Konsequenzen drohen, wenn ich eine nicht leitliniengerechte Therapie durchführe und die Abweichung nicht rechtfertigen kann? Und welche Unterschiede gibt es zwischen Leitlinien, Richtlinien und Empfehlungen?“
Leitlinien
Leitlinien werden in der Praxis, sowohl in der Veterinärmedizin als auch in der Human-/Zahnmedizin, als Handlungsempfehlungen nach einer bestimmten Methodik entwickelt und geben den Erkenntnisstand des jeweiligen medizinischen Bereichs zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Leitlinien beruhen nicht auf einer gesetzlichen Grundlage.
Die Bundesärztekammer führt hinsichtlich der Leitlinien im humanmedizinischen Bereich wie folgt aus:
„Leitlinien sind als Handlungs- und Entscheidungskorridore zu verstehen, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie oder einzelner Leitlinienempfehlungen muss in der individuellen Situation geprüft werden nach dem Prinzip der Indikationsstellung, Beratung, Präferenzermittlung und partizipativen Entscheidungsfindung.“
Abweichung von Leitlinien in der Tiermedizin
Leitlinien sind zwar keine Gesetze. Sie entfalten jedoch erhebliche mittelbare rechtliche Relevanz, insbesondere in der tierärztlichen Haftung. Leitlinien dienen Gerichten als maßgeblicher Anhaltspunkt für die Feststellung des tierärztlichen Standards.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof den tierärztlichen Standard wie folgt definiert:
„Er gibt Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Tierarzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann. Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der tierärztlichen Erfahrung, die zur Erreichung des tierärztlichen Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Erprobung bewährt haben.“, vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2003, Az. VI ZR 266/02).
Merke
In der tierärztlichen Praxis kann die Abweichung von Leitlinien, wenn diese sodann nicht begründbar wäre, eine Abweichung des tiermedizinischen Standards darstellen und somit einen Behandlungsfehler des behandelnden Tierarztes begründen.
In Einzelfällen kann jedoch von Leitlinien abgewichen werden. Hierbei sollte allerdings bedacht werden, dass die Abweichungen veterinärmedizinisch vertretbar und sorgfältig begründet sein müssen.
Richtlinien
Im Unterschied zu den Leitlinien basieren Richtlinien der Bundestierärztekammer auf einer gesetzlichen Grundlage, die insbesondere den Inhalt, Umfang und das Verfahren einschließlich der Beteiligung von Institutionen oder Personen vorschreibt. Sie stellen generell abstrakte Handlungsanweisungen dar und spiegeln den Stand der Erkenntnisse der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt wider.
Die Einhaltung des Standes der Erkenntnisse der veterinärmedizinischen Wissenschaft wird vermutet, wenn die jeweilige Richtlinie beachtet worden ist. Die Vermutungsregelung ist jedoch durch den Tierhalter widerlegbar.
Merke
Ein Verstoß gegen Richtlinien stellt in aller Regel einen groben Behandlungsfehler dar.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung von Leit- bzw. Richtlinien?
Sowohl Leitlinien als auch Richtlinien sollten grundsätzlich befolgt werden und ein Abweichen im Einzelfall ist immer zu begründen und zu dokumentieren.
Da die Tierärztekammern über haftungsrechtliche Fragen nicht entscheiden und Zivilgerichte keine Sanktionen gegen den Berufsträger verhängen können, geht es in den Verfahren lediglich um finanzielle Ansprüche des Tierhalters.
Empfehlungen
Empfehlungen sollen lediglich die Aufmerksamkeit der Tierärzteschaft und der Tierhalter auf bestimmte Themen oder Sachverhalte lenken, indem umfassende Informationen und Anregungen, Ratschläge oder Hinweise sowie Lösungsstrategien zu ausgewählten Fragestellungen vermittelt werden. Somit sind Empfehlungen weniger bindend als Leitlinien und Richtlinien.
Der Originalbeitrag zum Nachlesen:
Kranepuhl B. Darf meine Behandlung von Leitlinien abweichen?.kleintier konkret 2025; 28(06): 54 - 55. doi:10.1055/a-2732-0881



