
Deutschland gilt seit 2008 eigentlich als tollwutfrei, doch nun wurde am 13. Februar von der Welttiergesundheitsorganisation (Word Organisation of Animal Health, WOAH) ein Tollwutfall bei einem Hund in Rheinland-Pfalz bestätigt. Das Tier ist auf den ersten Blick legal aus Russland nach Deutschland importiert worden und am 25. Januar nach neurologischen Auffälligkeiten in Quarantäne verstorben. Laut offiziellen Dokumenten sei das Tier zu diesem Zeitpunkt fast 8 Monate alt, gechipt und gegen Tollwut geimpft gewesen. Zudem wurde angeblich ein Tollwut-Titer-Nachweis durchgeführt, der die Wirksamkeit der Impfung bestätigt hat. Nach derzeitigem Stand müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass entweder keine wirksame Impfung erfolgt sei oder der Impfeintrag gefälscht wurde, so die Bundestierärztekammer (BTK) in ihrer aktuellen Pressemeldung.
Bei der Untersuchung des verstorbenen Hundes konnte das Tollwutvirus schließlich festgestellt werden. Zudem wurde nachgewiesen, dass das Tier bei der Einreise in die EU jünger war als in den Dokumenten angegeben. Die Einreisebestimmungen für Hunde sind somit nicht erfüllt worden, der Import des Hundes war daher illegal. Die Polizei ermittele nun wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz.
Zum Bericht der WOAH
Bundestierärztekammer alarmiert
Der an Tollwut erkrankte Hund wurde über eine Internetplattform von einer russischen Tierschutzorganisation erworben. Die BTK mahnt erneut zur Vorsicht bei der Aufnahme von Hunden aus dem Auslandstierschutz.
„Der aktuelle Fall zeigt eindrücklich, dass Tollwut jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden kann“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Gerade bei Hunden aus Ländern mit endemischem Tollwutvorkommen besteht ein reales Risiko – insbesondere dann, wenn Impfdokumente nicht verlässlich sind“, warnt Dr. Vogel. Im europäischen Reiseverkehr ist die Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend und wird im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Moderne Tollwutimpfstoffe bieten inzwischen einen Schutz von bis zu 3 Jahren und sind behördlich anerkannt. Jede*r Tierhalter*in kann bei der weltweiten Bekämpfung dieser Krankheit einen wertvollen Beitrag leisten. „Tierhaltende sollten Hunde und Katzen konsequent und routinemäßig gegen Tollwut impfen lassen. Ein lückenloser, verlässlicher Impfschutz ist die wichtigste Präventionsmaßnahme“, erklärt der BTK-Präsident.
Tollwut: Eine tödliche Viruserkrankung
Tollwut ist eine bekämpfungspflichtige Viruserkrankung, die nach Ausbruch der klinischen Symptome immer tödlich verläuft – sowohl bei Tieren als auch beim Menschen. Eine medizinische Behandlung erkrankter Tiere ist nicht möglich. Tiere ohne ausreichenden Impfschutz müssen im Falle eines Ansteckungsverdachts getötet werden. Für Menschen besteht nach einem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier die einzige lebensrettende Maßnahme in einer sofortigen Schutzimpfung, der sogenannten Postexpositionsprophylaxe (PEP). Diese muss unverzüglich eingeleitet werden.
Für mehr Informationen
Hier geht es zur Patienteninformation für Tollwut beim Hund:
Die BTK appelliert an alle Tierhalter*innen, sich vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Ausland umfassend zu informieren und ausschließlich mit seriösen Organisationen zusammenzuarbeiten, die transparente Gesundheitsnachweise und ordnungsgemäße tierärztliche Betreuung gewährleisten. „Tierschutz darf nicht zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit führen“, mahnt Dr. Vogel.
Tierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa
Lesen Sie zum Thema „Auslandshunde“ auch den kostenpflichtigen Fachbeitrag „Tierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa“ von Jessica Graf und Franziska Kuhne (JLU Gießen) in Kleintier konkret 1/26. Für Abonnent*innen der Kleintier konkret oder des VetCenters ist der Beitrag kostenlos zugänglich:
Quellen (nach Angaben von):
Tollwut bei Hund aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen – Breaking News Saarland
Auslandstierschutz mit Risiko: Tollwutfall alarmiert / Bundestierärztekammer e.V.
Erster Tollwutfall seit Jahren: Toter Hund in Hochdorf-Assenheim - SWR Aktuell
(JD)


