PferdEquiden-Positivliste: Erweiterungen, Streichungen und Hintergründe

Einige Wirkstoffe bleiben erhalten, andere wurden gestrichen und auch neue Stoffe wurden ergänzt – diese Änderungen bringt die Neufassung der Positivliste für Equiden.

Zwei Schimmel stehen im Winter auf einer Weide. Die Weide ist mit Schnee bedeckt und die Pferde schauen aufmerksam auf.
Rita Kochmarjova/stock.adobe.com
Die neue Positivliste für Equiden ist seit Mai 2025 gültig. - Symbolbild

Im Rahmen der Neuordnung der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften musste die Positivliste für Equiden neu gefasst werden. Diese Liste umfasst Wirkstoffe, die für die Anwendung von Equiden zugelassen sind, bei anderen lebensmittelliefernden Tieren jedoch nicht angewendet werden dürfen. Von der „alten Equidenliste“ blieben 50 Stoffe erhalten, 38 wurden gestrichen und 25 neu aufgenommen. Somit fasst die „neue Equidenliste“ nunmehr 75 Stoffe. Gleichgeblieben für alle ist die Wartezeit von 6 Monaten.

Die neue Liste ist bereits seit dem 21.05.2025 gültig. Die alte dagegen verliert erst am 21.05.2027 ihre Gültigkeit, so dass ein 2-jähriger Übergangszeitraum besteht, in dem beide Listen gültig sind. Zur Erweiterung der Wirkstoffliste war es aufgrund entsprechender Umfrageergebnisse bei den zuständigen nationalen Behörden und Interessensvertretungen gekommen. 

Ersatzlos gestrichen wurden z.B. Digoxin, Imipramin und Phenytoin, da sie ein inakzeptables Risiko für Verbraucher darstellen. Für Wirkstoffe wie Budesonid, Codein, Midazolam, Rifampicin oder auch Sevofluran gäbe es mittlerweile gute Alternativen, sodass auch diese Wirkstoffe wie auch andere künftig beim Schlachtpferd verboten sind. Ticarcillin dagegen ist gestrichen, da es allein der Anwendung in der Humanmedizin vorbehalten ist.

Interessanterweise wurde der Wirkstoff Pergolid aus Tierschutzgründen nicht aufgenommen, um an PPID erkrankte Tiere angemessen, d. h. lebenslang behandeln zu können und ein Leiden der Tiere in einer 6-monatigen Wartezeit vor der Schlachtung per se auszuschließen.

Stoffe, die „für die Behandlungen von Equiden wesentlich“ sind, sind nach wie vor in der Liste enthalten. Hinzu kommen aber solche, die einen „zusätzlichen klinischen Nutzen“ haben. Ein solcher Stoff bietet einen klinisch relevanten Vorteil auf Grundlage einer besseren Wirkung oder Sicherheit oder wenn er die Behandlung oder Diagnose bedeutend verbessert. Dies kann durch unterschiedliche Wirkungsweisen oder -profile, unterschiedliche Behandlungsdauer oder Verabreichungswege erreicht werden.

Weitere Details zur Positivliste für Equiden

Eine umfassende Übersicht der Wirkstoffe finden Sie bei der Bundestierärztekammer: Neufassung der „Positivliste für Equiden“ (www.bundestieraerztekammer.de)

Quelle (nach Angaben von):
Dt. Tierärzteblatt. Oktober 2025. Neufassung der „Positivliste für Equiden“  (bundestieraerztekammer.de)

(IR)