TierschutzTierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa

Jährlich werden tausende Hunde durch Tierschutzvereine aus Süd- und Osteuropa nach Deutschland verbracht. Wie sollten Transport und Vermittlung ablaufen und worauf kommt es beim ersten Tierarztbesuch an?

Inhalt
Ein kleiner Hundewelpe sitzt mit traurigem Blick in einem Zwinger im Tierheim.
Ogovorka/stock.adobe.com
Tierschutzhunde aus dem Ausland sind aus Deutschland nicht mehr wegzudenken.

Jedes Jahr werden etwa 100. 000 Hunde durch Tierschutzvereine aus Süd- und Osteuropa nach Deutschland verbracht, wobei es eine hohe Dunkelziffer gibt. Wie Transport und Vermittlung ablaufen müssen und worauf es bei der Erstvorstellung in der Tierarztpraxis ankommt, wird im Folgenden erläutert.

Einleitung

Tierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa prägen seit vielen Jahren das Bild der Hundepopulation in Deutschland und sind fester Bestandteil des Kundenstamms jeder Tierarztpraxis. Etwa die Hälfte dieser Hunde stammt aus Rumänien, gefolgt von Hunden aus Spanien und Ungarn [1]. Die Herkunft der Auslandshunde ist exemplarisch für das Jahr 2020 in [Abb. 1] dargestellt.

 

 

Tierschützer*innen engagieren sich in diesen Ländern, weil es dort große Straßenhundpopulationen gibt, aber auch, weil die Hundehaltung aufgrund kultureller, politischer und wirtschaftlicher Gegebenheiten nicht mit unseren deutschen Standards vergleichbar ist. Hunde leben häufig unter widrigen Bedingungen, in Tierheimen herrscht Platzmangel und ein hoher Infektionsdruck, die Hunde werden nicht adäquat versorgt [2]. In einigen Ländern, wie beispielsweise Rumänien, ist die Tötung gesunder Hunde nach einer 14-tägigen Aufbewahrungsfrist gestattet [3]. Aus diesen Gründen machen es sich zahlreiche Tierschutzorganisationen zur Aufgabe, Hunde aus Süd- und Osteuropa nach Deutschland zu holen und in ein neues Zuhause zu vermitteln. Die Hunde reisen per Fahrzeug oder Flugzeug nach Deutschland, wo sie entweder zunächst in einer Pflegestelle oder einem Tierheim unterkommen oder unmittelbar bei ihrer neuen Familie einziehen.

Die genaue Anzahl an Hunden, die Deutschland jährlich über Tierschutzvereine erreicht, kann nur geschätzt werden, da von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Die Vereinslandschaft ist sehr heterogen und es zeigt sich eine hohe Fluktuation, zudem gibt es auch zahlreiche Privatpersonen und Organisationen im Ausland, die Hunde nach Deutschland verbringen. Es fehlt bislang eine zentrale Registrierstelle. In einer systematischen Analyse des deutschen Vereinsregisters konnten 764 entsprechende Vereine gefunden werden [4]. Wenn man Zahlen der Veterinärämter hochrechnet, müsste es jedoch bereits etwa 1000 entsprechende Tierschutzvereine geben [1]. Hinzu kommt, dass auch viele deutsche Tierheime Auslandshunde vermitteln. Mit dem europäischen TRACES-System (European Trade and Control Expert System) konnten 2020 über 100 000 Hunde erfasst werden, die aus dem Ausland nach Deutschland verbracht wurden, wobei Veterinärämter bestätigten, dass es sich bei diesen Hunden zu 99% um Tierschutzhunde handelt [1].

Die Hunde sind i. d. R. Mischlinge (89,9%), die häufig jung (wobei Altersangaben oft nur geschätzt sind), mittelgroß und bereits kastriert sind. Osteuropäische Hunde haben oft Rasseähnlichkeiten mit Molossern und Schäferhundrassen, während südeuropäische Hunde häufiger von Jagdhunden und Podencos abstammen [5].
Dieser Artikel soll eine Übersicht über die aktuelle Studienlage zur Situation der Auslandshunde aus Süd- und Osteuropa geben und zudem praktische Informationen zur Verfügung stellen, die rund um die Adoption eines solchen Hundes und der Vorstellung dieser Patienten in der tierärztlichen Praxis relevant sind.

Rechtliche Aspekte

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Wer Hunde zu Vermittlungszwecken aus dem Ausland nach Deutschland verbringen will, muss hierfür über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG) verfügen. Die Erlaubnis ist an das Erbringen eines entsprechenden Sachkundenachweises gebunden. Über die Frage, wer diesen Sachkundenachweis vorlegen muss, herrscht Uneinigkeit unter den Veterinärämtern. Während die meisten Veterinärämter eine „verantwortliche Person“ innerhalb der Tierschutzvereine in der Pflicht sehen, erwarten andere Ämter von allen mit der Vermittlung der Hunde betrauten Personen Sachkunde, wieder andere von allen Vereinsvorstandsmitgliedern [1].

EU-Heimtierausweis

Für Hunde muss vor Grenzübertritt innerhalb der EU ein blauer EU-Heimtierausweis ausgestellt werden und der Hund mit einem Transponder-Mikrochip des Herkunftslandes gekennzeichnet werden (DelVO [EU] 2019/2035 Art. 70, 71). Erst wenn der Hund gekennzeichnet ist, darf eine Tollwutimpfung erfolgen. Wird der Hund erstmals geimpft, darf der Grenzübertritt frühestens 21 Tage später stattfinden. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung liegt bei 12 Wochen. Hieraus ergibt sich, dass Hunde mind. 15 Wochen alt sein müssen, bevor sie nach Deutschland reisen können (DelVO 2020/688 Art. 53).

Merke

Die häufigsten Gesetzesverstöße, die Veterinärämter bei Transportkontrollen von Hunden feststellten, standen im Zusammenhang mit der Dokumentation im Heimtierausweis und der Tollwutimpfung, Fehlern bei der TRACES-Meldung oder dem Transport zu junger Hunde [1].

Transportfähigkeit

Tiere, die transportiert werden, müssen zudem transportfähig sein. Dies bedeutet, sie müssen in der Lage sein, sich ohne fremde Hilfe und schmerzfrei bewegen zu können und dürfen keine großen Wunden oder schwere Organvorfälle aufweisen. Operations- und Kastrationswunden müssen vollständig abgeheilt sein, bevor ein Transport stattfinden darf. Die Tiere dürfen zudem nicht hochtragend sein und auch nicht in den ersten 7 Tagen post partum auf den Transport geschickt werden [6].

Transport

Auch wenn Tierschutzvereine i. d. R. gemeinnützig sind und mit der Vermittlung der Hunde keine Gewinnabsichten verfolgen, zählt das Verbringen von Hunden zum Vermittlungszweck als gewerbliche Tätigkeit [7]. Die rechtlichen Anforderungen an das Verbringen der Hunde ist schematisch in [Abb. 2] dargestellt.

 

 

Der Transport muss vorab in TRACES durch den Amtsveterinär im Herkunftsland angemeldet werden und es muss binnen 48 Stunden vor Ausreise eine tierärztliche Untersuchung der Hunde stattfinden, die auch in den TRACES-Begleitpapieren dokumentiert werden muss (VO [EU] 2016/429 Art. 143). Das Veterinäramt des Zielortes des Transports wird automatisch über den bevorstehenden Transport informiert und hat die Möglichkeit, Transportkontrollen durchzuführen. In praxi erhielt jedes deutsche Veterinäramt in Deutschland pro Jahr durchschnittlich etwa 100 solcher Transporte, wobei im Mittel im Jahr 2020 lediglich 7 Kontrollen je Amt durchgeführt wurden. Meistens handelte es sich dabei um zufällige Stichprobenkontrollen durch Zoll oder Polizei [1].

Insbesondere aus südlichen Ländern, v. a. aus Zypern, werden Hunde per Flugzeug nach Deutschland gebracht. Hierbei nutzen die Vereine sogenannte „Flugpaten“. Dabei handelt es sich um Privatpersonen (z. B. Urlauber*innen), die auf ihrem Heimflug einen oder mehrere Hunde begleiten. Hierbei erfolgt häufig eine Umgehung des TRACES-Systems, da die Flugpaten für den Transport vorübergehend als Besitzer*innen des Hundes fungieren und der Transport somit nicht gewerblich durchgeführt wird. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig [8].

Zur ausführlichen Darlegung der Rechtsgrundlagen und praktischen Durchführungshilfen hat die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz ein Merkblatt erstellt, das im Internet kostenfrei zum Download zur Verfügung steht [9]. Weiterhin gibt es einen von der AG Welpenhandel erarbeiteten Leitfaden zur Kontrolle von innergemeinschaftlichen Hunden- und Katzentransporten [6].

Unterbringung in Deutschland

Nach der Ankunft in Deutschland ist zu beachten, dass den Hunden eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht werden muss. Dies kann insbesondere bei Hunden mit schweren Verhaltensstörungen oder ausgeprägtem Jagdverhalten problematisch sein. Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) schreibt in § 2 Abs. 1 Nr. 1 vor, dass Hunden „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren“ ist. Wird ein Hund niemals ohne Leine ausgeführt, kann dies eine Einschränkung artgemäßer Bewegung darstellen. Mit solchen Hunden sollten regelmäßig sicher eingezäunte Auslaufflächen aufgesucht werden, wo Freigang und Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden können [10].

Kastration

In einer Befragung gab etwa ⅓ der Hundebesitzer*innen an, ihren Hund aufgrund einer Verpflichtung zur chirurgischen Kastration durch den Tierschutzverein kastriert lassen zu haben [5]. Die pauschale vertragliche Vorgabe einer chirurgischen Kastration stellt ebenfalls einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, da auch zahlreiche weniger invasive Methoden zur Fortpflanzungsverhütung zur Verfügung stehen und eine tierärztliche Indikationsstellung erforderlich ist (Amtsgericht Alzey, Az. 22 C903/95; Amtsgericht Grimma Az. C170/14).

Verhalten von Auslandshunden

Auslandshunde vs. westeuropäische Hunde

In einer Anfang 2025 publizierten Studie wurde auf die Unterschiede im Verhalten von süd- und osteuropäischen Auslandshunden im Vergleich mit einer Population westeuropäischer Hunde ausführlich eingegangen [11]. In dieser Studie wurden Verhaltensdaten mittels des Canine Behavioral Assessment and Research Questionnaire (C-BARQ) erhoben und ausgewertet. Es zeigten sich signifikante Unterschiede in allen erfassten Verhaltensparametern, wobei die Auslandshunde generell positive Verhaltensweisen aufwiesen. Sie waren beispielsweise besser trainierbar, v. a. wenn die Hunde in jungem Alter nach Deutschland verbracht wurden. Hunde, die in tierheimähnlichen Einrichtungen aufwuchsen, waren leichter trainierbar als Straßenhunde. Während in einigen älteren Studien festgestellt wurde, dass Auslandshunde eine höhere Fluchtbereitschaft oder übertriebenes Bindungsverhalten zeigten, konnte in dieser Studie ermittelt werden, dass Auslandshunde kein höheres Fluchtrisiko haben als einheimische Hunde und weniger aufmerksamkeitsheischendes Verhalten zeigten [11], [12], [13]. Der größte Unterschied im Verhalten von Auslandshunden und einheimischen Hunden lag in den Faktoren „Erregbarkeit“ und „Energie“, wobei die Tierschutzhunde in beiden Parameter signifikant niedriger lagen.

Es konnte auch festgestellt werden, dass angstbedingtes Verhalten bei Auslandshunden häufig auftritt. Vor allem bei „Angst gegenüber Fremden“ sowie bei „Angst vor unbelebten Gegenständen“ schnitten sie schlechter ab als die westeuropäische Hundepopulation, was auch in einer britischen Studie gezeigt werden konnte [11], [14].

Osteuropäische vs. südeuropäische Hunde

Ein Vergleich der Hundepopulationen untereinander ergab, dass osteuropäische Hunde eher Angstverhalten und damit assoziiertes Aggressionspotenzial zeigten als Hunde aus Südeuropa, was sich auf die Rasseähnlichkeiten mit Herdenschutzhunden zurückführen lässt. Hunde, die zum Zeitpunkt des Transportes noch jung waren und Hunde, die in tierheimähnlichen Einrichtungen aufgewachsen waren, neigten eher zum Angstverhalten gegenüber fremden Personen. Dies kann mit einer frühen Kastration, aber auch mit negativen Erfahrungen mit Menschen im Sozialisierungsalter im Tierheimkontext zusammenhängen [13], [15].

Die südeuropäischen Hunde zeigten im Vergleich mit Hunden aus Osteuropa deutlich stärker ausgeprägtes Jagdverhalten, was sich ebenfalls über die Rasseverteilung erklären lässt. Hunde von der iberischen Halbinsel sind häufig Podencos und deren Mischlinge, auf Zypern und in Italien gibt es viele Jagd- und Schweißhunde [5].

Sind Auslandshunde als Haustiere für deutsche Haushalte geeignet?

Alles in allem zeigt die Studie, dass Auslandshunde sich durchaus als Haustiere für deutsche Haushalte eignen. Wichtig ist, dass Adoptant*innen und zukünftige Besitzer*innen auf die typischen Verhaltenseigenschaften, die Hunde aus den unterschiedlichen Regionen Europas mitbringen können, eingestellt sind und sich bei der Eingewöhnung und Erziehungprofessionelle Hilfe suchen, beispielsweise durch Tierverhaltenstherapeut*innen oder spezialisierte Hundetrainer*innen. In der erfassten Studienpopulation wiesen 6,7% der Hunde schwerwiegende Angststörungen, 2,1% der Hunde pathologisches Aggressionsverhalten und 3,4% der Hunde repetitive Verhaltensstörungen auf [11]. Insbesondere für diese Hunde ist eine verhaltensmedizinische Betreuung unerlässlich, um ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.

Tierschutzvereine sollten vor der Vermittlung Aufklärungsarbeit leisten und Informationen über Verhalten zur Verfügung stellen. Hundebesitzer*innen, die entsprechend aufgeklärt wurden und einen erreichbaren Ansprechpartner*innen bei ihrem Tierschutzverein hatten, waren zufriedener mit ihrer Entscheidung und würden die Tierschutzorganisation weiterempfehlen [5].

Auswahl des Tierschutzvereins

Bei der Auswahl der Tierschutzorganisation sollte unbedingt auf Seriosität geachtet werden. Dies bedeutet, dass ein gesetzeskonformes Handeln selbstverständlich sein muss. Hierzu zählen nicht nur der Besitz der entsprechenden Sachkunde und Genehmigungen, sondern auch die korrekte Transportdurchführung über das TRACES-System inklusive der korrekten Dokumentation im EU-Heimtierausweis und der Tiergesundheitsbescheinigung. Tierschutzvereine sollten keine Flugpat*innen gebrauchen, um so die Anforderungen an den kommerziellen Hundehandel zu umgehen.

Merke

Die gesetzlichen Anforderungen stellen ein Minimum an Tierwohlanforderungen dar und gemeinnützige Tierschutzarbeit sollte daher den Anspruch haben, nicht nur Gesetze einzuhalten, sondern besonders verantwortungsbewusst zu handeln.

Dazu gehört es, Transparenz zu zeigen und einen Webauftritt so zu gestalten, dass Vereinstätigkeiten und die Herkunft der Hunde genau nachverfolgt werden können. Informationen über die Hunde sollten ausführlich und objektiv sein. Adoptanten sind häufig stärker durch Tierleid motiviert und achten weniger darauf, ob ein Hund für die Haltung im neuen Zuhause geeignet ist [5]. Dies darf nicht zur Steigerung der Vermittlungszahlen genutzt werden, da so die Wahrscheinlichkeit für eine Rückgabe der Hunde steigt. Die zukünftigen Hundebesitzer*innen sollten umfassend betreut und aufgeklärt werden, insbesondere zu Infektionserkrankungen, Verhalten und Eingewöhnung der Hunde. Zur Beratung und zur Sicherstellung einer langfristig passenden Vermittlung sind Vorkontrollen geeignet, wie sie auch vom Großteil der Tierschutzvereine durchgeführt werden [5]. Eine Übersicht, worauf bei dem Besuch des Internetauftritts eines Tierschutzvereins geachtet werden sollte, ist in [Abb. 3] zusammengestellt.

 

Der Deutsche Tierschutzbund hat in einem Positionspapier eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Tierhalter vor einer Adoption beurteilen können, ob es sich bei dem vermittelnden Verein um eine seriöse Tierschutzorganisation handelt [16]. Für Tierschutzvereine steht ebenfalls ein umfassender Leitfaden zur Verfügung.

Auswahl des Hundes

Das Angebot an Auslandshunden ist groß und allgegenwärtig. Die meisten Hunde werden über das Internet vermittelt, wobei die sozialen Medien die größte Rolle bei der Auswahl eines Hundes spielen [5]. Oft gibt es keine Möglichkeit, die Hunde vor der Adoption kennenzulernen, da sie sich noch im Ausland befinden und erst nach Deutschland verbracht werden, wenn sie vermittelt wurden. Nur etwa ⅕ der Hunde befindet sich vor der Vermittlung in einer Pflegestelle in Deutschland, wo ein Kennenlernen vorab möglich ist [5]. Dies ist jedoch zu empfehlen, um Charakter und Verhalten des Hundes beurteilen zu können und erhöht die Chancen für eine langfristige Vermittlung im Vergleich zu einer Adoptionsentscheidung, die allein auf Aussehen, Größe und Alter des Hundes gestützt ist [17].

Bei der Auswahl des Hundes muss darauf geachtet werden, dass der Hund im Hinblick auf seine Sozialisierung und Verhaltenseigenschaften einerseits grundsätzlich für das Leben in Deutschland geeignet ist und andererseits auch den Bedürfnissen des jeweiligen Interessentenentspricht.

Die Hunde müssen transportfähig sein und sollten nicht in einem schwer erkrankten Zustand nach Deutschland verbracht werden. Ein Test auf Infektionserkrankungen vor der Ausreise sollte ebenso obligatorisch sein wie eine Entwurmung, Ektoparasitenbehandlung und leitlinienkonforme Grundimmunisierung über die tiergesundheitsrechtlich vorgeschriebene Tollwutimpfung hinaus [18].

Vermittlungsvertrag und Übergabe

In der Regel werden von Tierschutzvereinen Vermittlungsverträge abgeschlossen, die normalerweise auch festhalten, dass der Verein den Hund zurücknimmt, wenn dieser nicht weiter gehalten werden kann. Der Vertrag sollte genau geprüft werden.

Merke

Vorgaben zur pauschalen chirurgischen Kastration des Hundes im Vermittlungsvertrag sind rechtswidrig [10].

Die Übergabe der Hunde findet häufig entlang der Autobahnen auf Raststätten und Parkplätzen statt [5]. Da die Tiere i. d. R. einen langen Transport hinter sich haben und einer völlig unbekannten Situation ausgesetzt sind, ist das Fluchtrisiko sehr groß und ungeschützte Orte an viel befahrenen Straßen als Übergabeort gänzlich ungeeignet und mit einem hohen Unfallrisiko assoziiert. Es sollte darauf geachtet werden, dass Hunde ausschließlich in sicher umzäunten Bereichen (z. B. Hundeplätzen) abgeladen werden.

Der Auslandshund in der Tierarztpraxis

Wenn Auslandshunde erstmals in der Tierarztpraxis vorgestellt werden, sollte zunächst die Einhaltung eines gesetzeskonformen Transportes nach Deutschland überprüft werden. Einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden bietet [Tab. 1].

Ausführungen zu notwendigen Erregertestungen sind in dieser Tabelle der Übersicht halber nur kurzgefasst. Ausführliche Informationen sind in den ESCCAP-Guidelines zu finden [19].
Thema Was muss kontrolliert werden? empfohlene Maßnahmen bei Nichtzutreffen
Dokumentation und Kennzeichnung EU-Heimtierausweis aus dem Herkunftsland vorhanden? Meldung an das Veterinäramt des Wohnorts des Tierbesitzenden
  EU-Heimtierausweis vollständig ausgefüllt (insb. Tierhalter, Daten des Hundes, Daten zur Kennzeichnung)? Meldung an das Veterinäramt des Wohnorts des Tierbesitzenden
  Mikrochip mit Länderkennung des Herkunftslandes vorhanden und mit dem Ausweis übereinstimmend? Meldung an das Veterinäramt des Wohnorts des Tierbesitzenden
Impfungen Tollwutimpfung eingetragen, fälschungssicher überklebt, nach der Chip-Implantation und mind. 21 Tage vor Ankunft durchgeführt? Meldung an das Veterinäramt des Wohnorts des Tierbesitzenden
  Sonstige Impfungen nach StIKo-Vet durchgeführt? leitlinienkonform weiter impfen oder erneut grundimmunisieren
Endoparasiten Zeitpunkt und Präparat der letzten Entwurmung? Kotuntersuchung inkl. Giardien, ggfs. erneute Entwurmung
klinische Untersuchung Hinweise auf mangelnde Transportfähigkeit (Bewegung ohne fremde Hilfe und schmerzfrei nicht möglich, große Wunden, Organvorfälle oder unverheilte Operationswunden)? Meldung an das Veterinäramt des Wohnorts des Tierbesitzenden, Initiation einer notwendigen Therapie
  Hinweise auf Anzeichen einer Infektionserkrankung? Diagnostik einleiten (vollständige Blutuntersuchung, direkte Erregernachweise für VBDs abwägen), Quarantäne/Isolation abwägen
VBDs (vektorübertragene Erkrankungen) Wurde bereits ein Test durchgeführt? Falls ja, welcher? Zeitpunkt? serologische Testung 2 – 3 Wochen nach Ankunft und direktes Erreger-Screening für Dirofilaria spp., nach 8 Wochen auf Leishmania-spp.-Antikörper
  Serologisches Screening unauffällig? nach ca. 6 – 8 Monaten erneute Testung auf Dirofilaria spp. (Antigen, Mikrofilarien) und Leishmania spp. (Antikörper)

 

Merke

Sollten Mängel oder Verstöße festgestellt werden, sollte dies offen mit den Besitzer*innen kommuniziert werden und das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Nur so kann beispielsweise im Falle eines unvollständigen Tollwutschutzes eine Quarantänemaßnahme angeordnet werden. Dies ist wichtig, um einen Seucheneintrag nach Deutschland mit weitreichenden Konsequenzen zu verhindern [20]. Der letzte Tollwutfall ist in Deutschland erst 2021 aufgetreten. Es handelte sich hier um einen Welpen aus Südosteuropa, der illegal nach Bremen verbracht wurde [21].

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Klinische Untersuchung bei Auslandshunden

Hunde aus dem Ausland können aufgrund mangelnder Sozialisation und widrigen Haltungsbedingungen im Ausland Angstpatienten sein, was die Möglichkeiten der tierärztlichen Untersuchung einschränkt. Hier kann es empfehlenswert sein, schon im Vorfeld des Tierarztbesuchs und insbesondere bei notwendigen Fixationsmaßnahmen wie z. B. bei einer Blutentnahme den Einsatz von Anxiolytika abzuwägen.

Merke

Hunde, die starkes Angstverhalten zeigen und große Schwierigkeiten haben, sich an die neue Lebenssituation anzupassen, sollten längerfristig verhaltensmedizinisch im Training begleitet werden.

Eine wichtige tierärztliche Aufgabe ist außerdem die Aufklärung der Hundebesitzer*innen über vektorübertragene Erkrankungen, da dies von den Tierschutzvereinen häufig versäumt wird [5]. Etwa ⅓ der Hunde aus dem süd- und osteuropäischen Raum ist Träger mind. eines Infektionserregers [5], [22]. Die Testung auf Erreger sollte gemäß den Leitlinien des European Scientific Council Companion Animal Parasites (ESCCAP) erfolgen [19]. Bei asymptomatischen Hunden werden Tests auf Anaplasmen, Babesien, Ehrlichien und Dirofilarien 2 – 3 Wochen nach Ankunft in Deutschland empfohlen. Eine Testung auf Dirofilarien und Leishmanien sollte nach 6 – 8 Monaten auch bei asymptomatischen Patienten wiederholt werden.

Merke

Leishmaniose-infizierte Hunde sollten auch in Deutschland dauerhaft unter repellierenden Ektoparasitenschutz gestellt werden, um eine Erregerausbreitung zu verhindern.

Auch Endoparasiten, besonders Giardien, sind bei Auslandshunden verbreitet und teils schwierig zu behandeln [5]. Durch den Transportstress und die Futterumstellung kann es hier zu Ausbrüchen kommen. Hunde sollten entsprechend frühzeitig getestet und behandelt werden.

Fazit und Ausblick

Tierschutzhunde aus dem Ausland sind aus Deutschland nicht mehr wegzudenken. Es hat sich gezeigt, dass sich die Hunde durchaus gut an das Leben in Deutschland anpassen können. Eine sorgfältige Präselektion sollte sicherstellen, dass keine schwer verhaltensgestörten Hunde nach Deutschland verbracht werden. Bei der Durchführung von Vermittlung und Transport der Hunde zeigen einige Tierschutzvereine deutlichen Verbesserungsbedarf und der illegale Hundehandel ist nicht immer sicher vom Auslandstierschutz abzugrenzen. Jüngst wurde vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über ein neues Gesetz erzielt, das u. a. mithilfe einer unionsweiten Kennzeichnungspflicht von Hunden und der Schaffung einer zentralen Datenbank zur Tiererfassung neue Möglichkeiten zu mehr Transparenz bietet [23], [24].

Bis zur Umsetzung der neuen Gesetzgebung sind Interessenten in der Verantwortung, sich vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Ausland umfassend zu informieren und auf die Seriosität der vermittelnden Tierschutzorganisation zu achten. Tierärzt*innen, die Auslandshunde in ihren Praxen vorgestellt bekommen, sollten Tierbesitzer*innen insbesondere im Hinblick auf Infektionserkrankungen aufklären und unterstützen. Außerdem sollte der Kontakt zum Veterinäramt bei Fällen von illegalem Hundetransport nicht gescheut werden, um systematischen Hundehandel aufzudecken und ein gesetzeskonformes Handeln der Tierschutzvereine nachhaltig sicherzustellen.

Der Originalbeitrag zum Nachlesen:

Graf J, Kuhne F. Tierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa. kleintier konkret 2026; 29(01): 17 - 24. doi:10.1055/a-2750-7032

(JD)

  1. Graf J, Kuhne F. Amtliche Überwachung von Tierschutzvereinen, die Hunde aus Süd- und Osteuropa nach Deutschland vermitteln. Der Praktische Tierarzt 2023; 104: 960-969
  2. Papavasili T, Kontogeorgos A, Mavrommati A. et al. Review of stray dog management: dog days in the European countries. Bulg J Vet Med 2024; 27: 322-342
  3. Pencea R, Brădăţan T. an T. Stray Dogs in Romania – Policies, legal Framework and Solutions (01/2015). library.fes.de/pdf-files/bueros/bukarest/11281-20150428.pdf Stand: 11.12.2025
  4. Graf J, Kuhne F. Animal welfare organisations that rehome dogs from southern and eastern Europe to Germany: A homepage content analysis. Anim Welf 2025; 34: e67
  5. Graf J, Kuhne F. Tierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa in Deutschland – Ergebnisse einer Besitzerbefragung. Die Praktische Tierärztin 2025; 106: 326-341
  6. AG Welpenhandel. Leitfaden für die Kontrolle von innergemeinschaftlichen Hunde- und Katzentransporten auf der Straße (02/2017). www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/LeitfadenKontrolleHundetransport.pdf Stand: 18.10.2025
  7. Europäischer Gerichtshof. Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 1/2005 – Art. 1 Abs. 5 – Schutz von Tieren beim Transport – Transport herrenloser Hunde von einem Mitgliedstaat in einen anderen durch einen Tierschutzverein – Begriff „witschaftliche Tätigkeit“ – Richtlinie 90/425/EWG – Art. 12 – Begriff des Unternehmers, der innergemeinschaftlichen Handel betreibt [Sammlung der Rechtsprechung]; 2015 (03.12.2015). curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=8644BC3314C78A2D0E20A52651224231 Stand: 12.12.2025
  8. Hillermann TM, Schatz VJ. Grenzüberschreitende Hunde- und Hauskatzentransporte innerhalb der EU durch sog. Flugpatenschaften: Rechtliche Vorgaben durch das EU Trade Control and Expert System. NuR 2019; 41: 595-600
  9. TVT e. V.. Merkblatt Nr. 113. Hunde- und Katzenimporte aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern (2023). www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/ Stand: 27.04.2025
  10. Hirt A, Maisack C, Moritz J. Hrsg. Tierschutzgesetz. Mit TierSchHundeV, TierSchNutztV, TierSchVersV, TierSchTrV, EU-Tiertransport-VO, TierSchlV, EU-Tierschlacht-VO. 3. Aufl.. München: Verlag Franz Vahlen; 2016
  11. Graf J, Kuhne F, Serpell JA. Behavioral traits of rescue dogs from Southern and Eastern Europe rehomed to Germany. J Vet Behav 2025; 77: 77-85
  12. Salgirli Demirbas Y, Emre B, Kockaya M. Integration ability of urban free-ranging dogs into adoptive familiesʼ environment. J Vet Behav 2014; 9: 222-227
  13. Wells DL, Hepper PG. Prevalence of behaviour problems reported by owners of dogs purchased from an animal rescue shelter. Appl Anim Behav Sci 2000; 69: 55-65
  14. Norman C, Stavisky J, Westgarth C. Importing rescue dogs into the UK: reasons, methods and welfare considerations. Vet Rec 2020; 186: 248
  15. McGreevy PD, Wilson B, Starling MJ. et al. Behavioural risks in male dogs with minimal lifetime exposure to gonadal hormones may complicate population-control benefits of desexing. PLoS One 2018; 13: e0196284
  16. Deutscher Tierschutzbund e.V.. Auslandstierschutz – Worauf muss ich achten, wenn ich einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland adoptieren möchte (07/2025)?. www.tierschutzbund.de/fileadmin/Seiten/tierschutzbund.de/Downloads/Berichte/Positionspapier_DTSchB_Hund_oder_Katze_aus_dem_Ausland_adoptieren.pdf Stand: 01.11.2025
  17. Nakamura M, Dhand N, Wilson BJ. et al. Picture Perfect Pups: How Do Attributes of Photographs of Dogs in Online Rescue Profiles Affect Adoption Speed?. Animals 2020; 10: 152
  18. Ständige Impfkommission Veterinärmedizin. Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (2025). www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00063989/Impfleitlinie_Kleintiere_2025-01-06.pdf Stand: 02.11.2025
  19. ESCCAP Deutschland e.V.. Checkliste für Hunde aus dem Ausland (02/2018). www.esccap.de/v2/wp-content/uploads/2020/06/Web-Checkliste.pdf Stand: 11.12.2025
  20. Klevar S, Høgåsen HR, Davidson RK. et al. Cross-border transport of rescue dogs may spread rabies in Europe. Vet Rec 2015; 176: 672
  21. Lebensmittelüberwachungs-. Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen. Am 14.09.2021 wurde ein Fall von klassischer Tollwut (RABV) bei einem illegal aus dem südosteuropäischen Ausland mitgebrachtem acht Wochen alten Welpen in Bremen amtlich festgestellt. www.lmtvet.bremen.de/sixcms/media.php/13/20210915_Tollwut.pdf Stand: 02.11.2025
  22. Schäfer I, Volkmann M, Beelitz P. et al. Retrospective evaluation of vector-borne infections in dogs imported from the Mediterranean region and southeastern Europe (2007–2015). Parasit Vectors 2019; 12: 30
  23. Europäische Kommission. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (17.12.2023). eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/ Stand: 11.12.2025
  24. Rat der Europäische Union. Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung zur Verbesserung des Wohlergehens und der Rückverfolgbarkeit von Katzen und Hunden in ganz Europa (25.11.2025). www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/11/25/council-and-parliament-reach-a-provisional-deal-to-improve-the-welfare-and-traceability-of-cats-and-dogs-across-europe/ Stand: 15.12.2025

 

Dr. med. vet. Jessica Graf ist Fachtierärztin für Klein- und Heimtiere und arbeitet als Oberärztin in der Notfallambulanz der Tierklinik Hofheim.

Dr. med. vet. Franziska Kuhne, EBVS, ist Fachtierärztin für Verhaltenskunde sowie für Tierschutz mit der Zusatzqualifikation Tierverhaltenstherapie. Sie führt ihre eigene Praxis „Tierverhaltenstherapie Kuhne“ in Gießen.

Ihr Originalbeitrag „Tierschutzhunde aus Süd- und Osteuropa“erschien in der Kleintier konkret.