
Am Freitag, den 20.02.2026, wurde in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg die meldepflichtige „atypische Geflügelpest“ oder „Newcastle-Krankheit“ (ND) nachgewiesen, berichtet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). In einer Herde mit 6 Wochen alten Tieren sei eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen klinischen Symptomen beobachtet worden. In 2 älteren, wiederholt gegen ND geimpften Putenherden desselben Betriebs, wurden dagegen keine klinischen Anzeichen festgestellt. Der gesamte Betrieb mit insgesamt 5 Herden wurde am Folgetag geräumt.
Mittlerweile sind mehrere Fälle der ND bei kommerziellen Geflügelbeständen und Kleinhaltungen in Deutschland festgestellt worden. Betroffen sind große Hühner-, Puten- und Masthühnerbestände ebenso wie Kleinsthaltungen in Brandenburg und Bayern.
Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zum Genotyp VII.1.1. Dieser Genotyp zirkuliert derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern.
Newcastle Disease
Die ND ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten betrifft und aufgrund ähnlicher Symptome wie Durchfall, Atemnot oder Lähmungen häufig mit der Geflügelpest (HPAI) verwechselt wird. Als bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sie sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Auch Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. Angesichts wiederholter und großflächiger Ausbrüche im Nachbarland Polen seit September 2024 bleibt die Lage angespannt.
Besondere Vorsicht geboten
Das erstmalige Auftreten dieser seit 1996 in Deutschland bei Geflügel getilgten Seuche sollte Anlass für alle Geflügelhalter*innen sein, die Pflichtimpfung gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen, so das FLI. Auch die Bundestierärztekammer (BTK) ruft alle Geflügelhaltenden dazu auf:
- den Impfstatus ihrer Tiere unverzüglich zu überprüfen,
- Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten,
- Vorgaben hinsichtlich Stallhygiene und Schutzkleidung strikt zu beachten,
- erhöhte Tierverluste oder Krankheitsanzeichen umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Das FLI erklärt, dass bei den Biosicherheitsmaßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden sollte. Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungsdepression eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.
Impfpflicht
In Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen ND. Alle Geflügelhaltende – auch Halter*innen privater, kleiner Hobbyhaltungen – sind verpflichtet, Hühner und Puten regelmäßig impfen zu lassen. Dennoch sei die Impfdecke insbesondere im nicht gewerbsmäßigen Bereich häufig unzureichend, berichtet die BTK. „Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation. Die Impfpflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument der Seuchenprävention“, betont der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Die ordnungsgemäße Abgabe der Impfstoffe über die/den betreuende/n Tierärzt*in ist entscheidend für eine wirksame Immunisierung. Zudem ist die Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes anzuzeigen.
In Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 („klassische Geflügelpest“) besteht aktuell eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen (Zoo).
Starke Veterinärstrukturen für konsequente Tierseuchenbekämpfung
Die BTK nimmt den aktuellen Ausbruch zum Anlass, die Bedeutung einerstarken und handlungsfähigen Veterinärverwaltung zwischen Landwirt*innen und betreuenden Tierärzt*innen, Ämtern und Laboren zu unterstreichen. „Der Fall in Brandenburg zeigt deutlich, dass wirksame Tierseuchenbekämpfung aufmerksame Tierhaltende, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betreuenden Tierärzt:innen sowie personell und technisch gut ausgestattete Behörden und Diagnostiklabore erfordert. Nur mit starken, bewährten Strukturen können wir im Ernstfall schnell und wirksam reagieren. Tierseuchen machen nicht an Landes- oder Staatsgrenzen halt. Investitionen in die Veterinärverwaltung sind Investitionen in Verbraucherschutz, Tiergesundheit und die Sicherung unserer landwirtschaftlichen Produktion“, erklärt Dr. Vogel.
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen stellt das Friedrich-Loeffler-Institut auf seiner Themenseite zur Newcastle-Krankheit zur Verfügung.
Meldung vom 26.02.2026, zuletzt aktualisiert am 06.03.2026.
Quellen (nach Angaben von):
Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Brandenburg – erster Fall nach 30 Jahren (fli.de)
Newcastle Disease in Brandenburg | Konsequente Tierseuchenbekämpfung braucht starke Veterinärstrukturen (bundestieraerztekammer.de)
Erhöhte Gefährdungslage für Geflügel– und Vogelhaltungen in Deutschland: Mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit sowie weiterhin Geflügelpestgeschehen (fli.de)
(IR)


