Am 02. Dezember verabschiedete der Bundestag eine Änderung des seit Anfang diesen Jahres geltenden Tierarzneimittelgesetzes. Die Änderung soll vor allen Dingen einen kontrollierten und umsichtigen Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin ermöglichen.
Wie wählerisch sollten Weibchen und Männchen sein, wenn sie einen Partner auswählen? Wie heftig sollten sie um Partner konkurrieren? Und wie intensiv sollten sie sich jeweils in der Jungenaufzucht engagieren?
Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes baut die immens zeitraubenden Dokumentationspflichten als das „beste Mittel“ für die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes aus, anstatt endlich präventive Maßnahmen für die Tiergesundheit zu fördern und gesetzlich eindeutig zu verankern.
Der Botenstoff Serotonin spielt eine wichtige Rolle bei der Entstehung, aber auch beim Verlernen von Angst und Furcht. Welche Mechanismen dahinterstecken, hat ein Forschungsteam untersucht. Sie konnten zeigen, dass Mäuse, denen ein bestimmter Serotoninrezeptor fehlt, Furcht wesentlich schneller verlernen als der Wildtyp.
Die neue GOT hat unter Tierhalter*innen hitzige Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit der abgerechneten Leistungen und die Transparenz der Rechnungen ausgelöst. Wie ist die Situation nach 1 Monat neue GOT in den Praxen?
Eine neue Studie der Universität zu Lübeck und der Universität Ulm zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Internetnutzung und dem eigenen Wohlbefinden während der Corona-Pandemie.
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) zeichnen erneut qualitativ hochwertige Berichterstattung rund um die tierische Gesundheitsvorsorge bei Haustieren aus.
Die DVG bzw. ihre Fachgruppen schreiben vier Preise aus. Auf diese Weise sollen vor allem Forschungsergebnisse, insbesondere von Nachwuchswissenschaftler*innen mehr Beachtung und Verbreitung erfahren. Alle Preise sind dotiert.
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt. Zuvor wurde es bereits durch den Bundestag verabschiedet. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.